Anfang 2019 ist im Bistum Osnabrück das "Konzept gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch im Bistum Osnabrück" in Kraft getreten, kurz "Schutzprozess". Das Konzept benennt neben den wichtigen Positionen der unabhängigen Ansprechpersonen für Betroffene verschiedene Handlungsfelder: die Prävention, die Intervention, die Begleitung Betroffener, den Umgang mit Beschuldigten und die Sanktionierung von Tätern sowie die Bearbeitung systemischer Grundsatzfragen.