Bekommt das Bistum Steuervergünstigungen?
Das Bistum ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) ist eine rechtsfähige, durch Hoheitsakt gegründete Organisation, die öffentliche Aufgaben selbstständig wahrnimmt. Sie ist mitgliedschaftlich verfasst, steht unter staatlicher Aufsicht und kann Satzungen erlassen. Sie hat damit einen ähnlichen Status, wie Gemeinden, Kammern (IHK, Handwerk), Hochschulen und Sozialversicherungsträger. Für diese KöR gelten bestimmte Steuergesetze: beispielsweise müssen sie keine Ertrags- und Umsatzsteuern zahlen. Das gilt für die Kirchen ebenso wie für alle entsprechend verfassten Institutionen.