Erste Etappe beendet
Gremium zur Vorbereitung der Bischofswahl hat abschließend getagt
Ein insgesamt 18-köpfiges Gremium aus Mitgliedern des Osnabrücker Domkapitels und weiteren Männern und Frauen aus dem Bistum, das zur Vorbereitung der Wahl eines neuen Bischofs für das Bistum Osnabrück eingerichtet wurde, hat am Dienstag (27.06.) abschließend getagt. Im Rahmen dieses Zusammentreffens hat die Gruppe über mögliche Kandidaten für die Nachfolge des im März zurückgetretenen Bischofs Franz-Josef Bode beraten. Das Ergebnis dieser Beratungen wird vom Domkapitel in Form einer Vorschlagsliste in das weitere Verfahren nach Rom gegeben. Damit ist die erste Phase des mehrteiligen Wahlvorgangs beendet.
Das Gremium, das für diesen ersten Schritt des Osnabrücker Wahlverfahrens gebildet wurde, bestand neben den neun Domkapitularen aus neun weiteren Personen, die weitere Perspektiven und Erfahrungen aus dem Bistum einbringen sollten. Sie wurden auf Einladung des Katholikenrats, der die ehrenamtlichen Laien im Bistum vertritt, von unterschiedlichen Gruppen und Gremien des Bistums benannt. Dabei wurde auf eine generationen- und geschlechtergerechte Besetzung geachtet. Hintergrund ist ein Beschluss des Synodalen Weges in Deutschland, nach dem neben den grundsätzlich für die Bischofswahl zuständigen Domkapitularen auch weitere Personen – soweit möglich – am Verfahren beteiligt werden sollen.
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Bei einem ersten Treffen Anfang Mai hatte sich die Gruppe mit den Bedingungen des Wahlverfahrens und mit der Frage nach Kriterien zur Ermittlung möglicher Kandidaten für das Bischofsamt beschäftigt. In der Zwischenzeit hatten die einzelnen Mitglieder die Möglichkeit, Ideen und Vorschläge auch aus ihrem jeweiligen Umfeld einzuholen. Beim finalen Zusammentreffen wurden die Vorschläge aller Beteiligten vorgestellt und miteinander abgewogen. Auf Grundlage dieser Beratungen wird nun das Domkapitel eine Liste erstellen und über den Nuntius, den diplomatischen Vertreter des Vatikans in Deutschland, nach Rom übermitteln.
Die einzelnen Schritte bis zur Wahl und Ernennung eines neuen Bischofs sind im Wesentlichen durch Bestimmungen des Preußischen Konkordats geregelt: Nach Eingang und Prüfung der Vorschläge aus dem Bistum Osnabrück und denen von anderen (Erz-)Bischöfen auf dem Gebiet des ehemaligen Staates Preußen schickt der Vatikan die sogenannte „Terna“, eine Liste mit drei Kandidaten, nach Osnabrück zurück, aus denen die Mitglieder des Domkapitels in freier, gleicher und geheimer Wahl einen neuen Bischof wählen