Die Zahlungen orientieren sich an Urteilen zu Schmerzensgeldern staatlicher Gerichte in vergleichbaren Fällen. Damit wird ein außerkirchlicher Bezugsrahmen herangezogen, der gesellschaftlich und der Höhe nach in der Rechtsprechung der deutschen Gerichte verortet ist sowie eine Weiterentwicklung erfährt.
Es kann eine materielle Zahlung beantragt werden. Die Leistungen werden für jeden Betroffenen individuell festgelegt; es gibt keine pauschale Leistung.
Antragsberechtigt sind Personen, die als Minderjährige oder schutz- oder hilfsbedürftige Erwachsene sexualisierte Gewalt durch einen Kleriker oder einen anderen im kirchlichen Dienst Beschäftigten erfahren haben.
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Als ich gestern die leeren Getränkekisten aus dem Keller holte, stutzte ich … da saß doch etwas vor der Tür! Richtig – ein kleiner Frosch hatte sich dorthin verirrt. An Mücken war der Ort zwar reich gesegnet – aber ob der Kleine dort wirklich so richtig glücklich war?
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Der Religionsunterricht sei niemals dazu da, Schülerinnen und Schüler einen Glauben überzustülpen. Das sagte Weihbischof Johannes Wübbe in der Predigt anlässlich der Verleihung der Missio canonica an 46 Religionslehrerinnen und -lehrern aus dem Bistum Osnabrück. „Und doch geht es neben inhaltlichen, pädagogischen und weiteren fachlichen Kompetenzen immer auch um das Anbieten der eigenen religiösen Überzeugung“, so der derzeitige Leiter des Bistums Osnabrück in der Feier.
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Die diesjährige Tiersegnung findet am Samstag, 7. Oktober, um 11.00 Uhr vor dem Osnabrücker Dom statt. Pater Nijil Chiramal und Diakon Robert Gildehaus segnen Haustiere wie Katzen, Hunde, Kaninchen, Hamster oder Kanarienvögel.
Die Hilfen im Fällen geistlichen Missbrauchs sind unterschiedlich. Je nach Bedarf kann es beispielsweise Unterstützung bei Therapien geben oder weitere geistliche Begleitung.
Anfang 2019 ist das „Konzept gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch im Bistum Osnabrück“ in Kraft getreten, kurz „Schutzprozess“. Die Stärke des diözesanen Schutzprozesses liegt in der Einbindung und dem Engagement von externen Fachleuten, die nicht im Bistum angestellt sind. Hier erfahren Sie mehr zum Konzept.
Die Hilfen im Fällen geistlichen Missbrauchs sind unterschiedlich. Je nach Bedarf kann es beispielsweise Unterstützung bei Therapien geben oder weitere geistliche Begleitung.
Sie sind Angehörige, Partner, Zeuge oder Co-Betroffene von sexualisierter Gewalt? Dann finden Sie auf dieser Seite Hinweise und Hilfen zum weiteren Vorgehen.