Die Einrichtungen des Bischöflichen Stuhls zu Osnabrück

Zum Gesamtvermögen des Bischöflichen Stuhls zu Osnabrück gehören sehr verschiedene Einrichtungen. Rechtlich sind diese unselbstständig, tatsächlich agieren sie aber mit weitgehender Freiheit und Verantwortung.

Weitere Infos

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Finanzabteilung des Bischöflichen Generalvikariates unter Telefon 0541 318-171 oder per E-Mail an: finanzenundbau@bistum-os.de

Im folgenden finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Einrichtungen mit jeweils einer kurzen Beschreibung der Tätigkeit. Die wesentlichen Daten aus den Finanzberichten der Einrichtungen finden sie hier im aktuellen Jahresabschluss.

St. Johann Behindertenhilfe

Einen neuen Wohn- und Lebensraum, ein zweites Zuhause, will die St. Johann Behindertenhilfe Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, insbesondere schwerst-mehrfach Behinderten, geben. Im Haupthaus in der Osnabrücker Innenstadt sowie in zwei Häusern am Stadtrand unterhält die Behindertenhilfe dafür mehrere Wohngruppen und schafft so ein differenziertes Wohnangebot für bis zu 54 Kinder und Jugendliche.

Jugendbildungsstätte Haus Maria Frieden

Die Jugendbildungsstätte Haus Maria Frieden befindet sich in einem ehemaligen Kloster in Wallenhorst-Rulle. Das Haus verfügt über 68 Betten. Der Auftrag: Persönlichkeitsbildung, die Förderung sozialer Kompetenz und Werteorientierung. Hier finden z.B. Seminare mit Schulklassen statt, Ferienfreizeiten für junge Menschen mit und ohne Behinderung, erlebnispädagogische Angebote, Schulungen oder Firmlingswochenenden.

Don Bosco Jugendhilfe

Die Don Bosco Katholische Jugendhilfe in Osnabrück kümmert sich um benachteiligte und in ihrer Entwicklung gefährdete Kinder und Jugendliche. Die Jugendhilfeeinrichtung verfügt über mehr als 200 Plätze, der Großteil in stationären Wohngruppen.

Wärmestube

Die Wärmestube in Osnabrück bietet Obdachlosen und anderen Hilfsbedürftigen täglich eine vorübergehende Bleibe und die Möglichkeit zur Begegnung. Sie werden mit Mahlzeiten versorgt, können sich selbst und ihre Kleidung reinigen und finden die Möglichkeit zum Gespräch mit anderen. Die Wärmestube finanziert sich im Wesentlichen aus Sach- und Geldspenden und zu einem geringen Teil aus Erlösen aus dem Verkauf selbst erzeugter Waren.

Bischöfliches Priesterseminar

Zweck des Bischöflichen Priesterseminars in Osnabrück ist in erster Linie die Aus- und Weiterbildung von Priestern, Ordensleuten, kirchlichen Bediensteten, ehrenamtlich Tätigen und Mandatsträgern in kirchlichen Organisationen. Dazu gehören insbesondere das Bistum, die Kirchengemeinden sowie andere Vereine und Verbände. Zudem werden die vorgehaltenen Räumlichkeiten auch externen Seminargruppen und Einzelgästen angeboten.

St.-Vinzenz-Hospital

Das St.-Vinzenz-Hospital in Haselünne ist ein Krankenhaus mit 140 Betten: 40 in der Inneren Medizin und 100 im Bereich der Psychiatrie. Daneben besteht eine psychiatrische Tagesklinik mit 14 Betten.

Alten- und Pflegeheim St. Ursula

Das Alten- und Pflegeheim St. Ursula in Haselünne ist eine Altenhilfeeinrichtung mit 55 vollstationären Plätzen, zwei Plätzen für die Kurzzeitpflege und elf betreuten Seniorenwohnungen. Das Haus wurde vom Ursulinenorden gegründet; auch heute noch leben einige Ordensfrauen im angeschlossenen Ursulinenkloster.

Marienhospital

Das Sondervermögen Marienhospital Osnabrück vermietet Grundstücke nebst aufstehenden Gebäuden im Wesentlichen an das Marienhospital Osnabrück und an das Bildungszentrum St. Hildegard.

Paulusheim und St. Clara Stift

Die Sondervermögen Paulusheim und St. Clara Stift, jeweils in Osnabrück, vermieten Grundstücke nebst aufstehenden Gebäuden und Außenanlagen an die St. Elisabeth-Pflege GmbH Osnabrück, einer Altenhilfeeinrichtung an welcher der Bischöfliche Stuhl zu Osnabrück mehrheitlich beteiligt ist. Die Jahresergebnisse werden zur weiteren Finanzierung bereits getätigter Investition in die Gebäude sowie notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen benötigt und verwandt. Die erste Tabelle zeigt die Zahlen des Paulusheims, die zweite die des St. Clara Stifts.

Kirchenbote

Seit 90 Jahren erscheint der Kirchenbote, die Wochenzeitung im Bistum Osnabrück. In Herausgeberschaft des Bischofs hat sie die Aufgabe, die Menschen über aktuelle Geschehnisse in Kirche und Welt zu informieren und Katholiken in ihrem Glauben zu begleiten. Der Kirchenbote leidet wie andere Printmedien unter stetigen  Auflagenrückgängen. Dennoch erhält er keine kirchlichen Subventionen. Denn die Erlöse aus dem Verkauf der Abonnements machen ihn wirtschaftlich und
inhaltlich unabhängig.

Caritas- und Armenfonds

Im Caritas- und Armenfonds wurden verschiedene kleinere Fonds und Vermögensmassen mit entsprechender Zweckbindung zusammengefasst. Aufgabe dieses Fonds ist die Unterstützung von in Not geratenen Menschen der verschiedensten Lebenslagen. Eine Förderung der Betroffenen erfolgt primär durch die Auszahlung verlorener Zuschüsse, vereinzelt können auch zinsverbilligte Darlehen gewährt werden.

Ansgar-Werk

Das Ansgar-Werk der Bistümer Osnabrück und Hamburg unterstützt die katholische Kirche Skandinaviens in all ihren Vollzügen. Diese unselbstständige Stiftung des Bischöflichen Stuhls zu Osnabrück hat die Aufgabe, die Kontakte aus den Bistümern Osnabrück und Hamburg mit den Katholiken der skandinavischen Bistümer zu fördern, Gemeindekatechese und theologische Bildung zu unterstützen sowie Geld und Sachwerte zur Wahrnehmung der Seelsorge vor Ort bereitzustellen.

Bernhard-Meiners-Studienstiftung

Die Bernhard-Meiners-Studienstiftung stellt eine unselbstständige Stiftung in der Verwaltung des Bischöflichen Stuhls zu Osnabrück dar. Aufgabe dieser Stiftung ist es, mit den Vermögenserlösen Theologiestudenten und Auszubildenden Unterstützungen in Form von Darlehen bzw. Einzelzuschüssen zukommen zu lassen. Der Jahresüberschuss wird zur dauerhaften Verwirklichung des Stiftungszwecks bereitgehalten.

Hilfsfonds für Flüchtlinge

Bischof Franz-Josef Bode hat zur Unterstützung der Flüchtlingsarbeit im Bistum Osnabrück im Juli 2015 einen Hilfsfonds für Flüchtlinge gegründet. Er soll konkrete Projekte vor Ort fördern, indem Sachkosten erstattet werden. Die finanzielle Förderung können Kirchengemeinden, ehrenamtliche kirchliche Gruppen, Verbände und Initiativen beantragen, die für Flüchtlinge aktiv sind.

Bischöflicher Stuhl – Stammvermögen

Neben der Wahrnehmung sozialkaritativer Aufgaben agiert die Körperschaft öffentlichen Rechts Bischöflicher Stuhl auch als eigene Vermögensmasse.