Mit der öffentlichen Bekanntgabe in Rom und Osnabrück wird der Rücktritt von Bischof Bode unmittelbar wirksam. Der Bischofssitz im Bistum Osnabrück ist damit ab sofort nicht mehr besetzt, es beginnt die Zeit der Sedisvakanz. Das Kirchenrecht legt fest, dass zeitgleich mit dem Bischof auch das Amt des Generalvikars erlischt und alle dem Bischof zugeordneten Gremien aufhören zu bestehen (Gemeinsamer Rat, Priesterrat, etc.).
Weitere Infos
- Mit Wirkung vom 25. März 2023 hat Papst Franziskus der Bitte von Bischof Franz-Josef Bode entsprochen, sein Amt als Bischof von Osnabrück niederlegen zu dürfen. Der Bischofssitz im Bistum Osnabrück ist damit vakant. Detaillierte Informationen dazu gibt es hier.
- Hier gibt es detaillierte Informationen zum Domkapitel Osnabrück.
Im selben Moment geht die Verantwortung zur Leitung des Bistums zunächst automatisch auf den (dienstältesten) Weihbischof über; im Bistum Osnabrück ist das Weihbischof Johannes Wübbe. Innerhalb von acht Tagen nach Beginn der Sedisvakanz muss das Domkapitel zusammentreten, um in geheimer Wahl einen Diözesanadministrator zu bestimmen. Der Diözesanadministrator übernimmt dann bis zur Wahl eines neuen Bischofs die kommissarische Leitung des Bistums. Er bestimmt zudem einen ständigen Vertreter, der in der Zeit der Sedisvakanz die Aufgaben des Generalvikars übernimmt.