Finanz-Aufsichtsgremien im Bistum nehmen Arbeit auf
Kuratorium des Bischöflichen Stuhls und Diözesanvermögensverwaltungsrat haben sich konstituiert
Zwei Gremien, die die Finanzen des Bistums Osnabrück und des Bischöflichen Stuhls beaufsichtigen, haben ihre Arbeit aufgenommen: das Kuratorium des Bischöflichen Stuhls zu Osnabrück und der Diözesan-Vermögensverwaltungsrat (DVVR). Beide Gruppen sind für die Amtszeit bis zum 31. Dezember 2030 berufen worden.
Das Kuratorium des Bischöflichen Stuhls wurde neu von Bischof Dominicus Meier OSB errichtet. Vorsitzender ohne Stimmrecht ist der Bischof. Stimmberechtigte Mitglieder sind Andreas Mainka (stellvertretender Vorsitzender), Christoph Averdiek-Bolwin, Manuela Gerigk und Sandra Körbs. Der Bischöfliche Stuhl ist Träger verschiedener sozialer Einrichtungen, zum Beispiel der Don Bosco Katholische Jugendhilfe und der Wärmestube in Osnabrück, dem Altenpflegeheim St. Ursula in Haselünne oder dem „Haus Maria Frieden“ in Wallenhorst-Rulle, einer Einrichtung der Jugendbildung. Zu den Aufgaben des Kuratoriums gehören unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses, der Beschluss des Wirtschaftsplans und die Beratung der mittelfristigen Finanzplanung.

Der Diözesan-Vermögensverwaltungsrat (DVVR) befasst sich als interne Kontrollinstanz mit den wirtschaftlichen Angelegenheiten des Bistums. Die Leitung, ohne Stimmrecht, übt Generalvikar Weihbischof Johannes Wübbe aus. Stellvertretender Vorsitzender ist Hans Determann. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind Udo Hebbelmann, Stefan Muhle, Ansgar Pohlmann und Bärbel Rosensträter. Die fünf ehrenamtlichen, stimmberechtigten Mitglieder des DVVR wurden vom Bischof unter Mitwirkung des Kirchensteuerrats ernannt.
Weitere Infos
Mehr Informationen zu den Aufgaben der diözesanen Räte und Gremien, wie auch dem Kirchensteuerrat, finden Sie hier.
Beiden Gremien gehört die Finanzdirektorin des Bistums und Diözesanökonomin, Astrid Kreil-Sauer, als nicht stimmberechtigtes Mitglied an. Außerdem nehmen verschiedene Mitarbeitende des Generalvikariates als Berater an den Sitzungen teil.
Kuratorium und der Diözesan-Vermögensverwaltungsrat entscheiden in ihren jeweiligen Bereichen darüber hinaus unter anderem über Rechtsgeschäfte mit einem Volumen von mehr als 750.000 Euro, größere Bauvorhaben sowie Miet- und Pachtverträge mit einem jährlichen Volumen von mehr als 250.000 Euro.