Fragen und Antworten zur Bundestagswahl

Hänfe halten Sprechblasen
Bild: AdobeStock.com, izzuan

Warum sollte ich wählen gehen? Wie klappt’s auch kurzfristig noch mit der Stimmabgabe? Und wo setze ich mein Kreuz? Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025:

Wer darf den Bundestag wählen?

Wer wahlberechtigt ist, regeln das Grundgesetz und das Bundeswahlgesetz. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mit wählen; für sie gibt es spezielle Verfahren.

Briefwahl oder Wahllokal – wo und wie kann ich meine Stimme abgeben?

Für die Abgabe der Stimme haben Wähler*innen zwei Optionen: die Briefwahl oder den Besuch eines Wahllokals am Wahltag.

Die Briefwahl ist eine gute Möglichkeit, wenn Wähler*innen am Wahltag verhindert sind. Die Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschläge) müssen vor dem Wahltag online über das Bürgerportal des Wohnorts oder per Post beantragt werden. Wähler*innen erhalten dann per Post einen Umschlag mit dem Stimmzettel, der zu Hause ausgefüllt werden kann. Für die Bundestagswahl 2025 müssen die Briefwahlunterlagen spätestens drei Werktage vor der Wahl abgeschickt werden. Wer das versäumt hat oder die Unterlagen gerne selbst abgeben möchte, kann das noch bis zum Wahltag im Hauptwahlbüro der Stadt tun.

Die zweite Möglichkeit ist die Stimmabgabe im zugewiesenen Wahllokal (der genaue Ort steht auf der Wahlbenachrichtigung). Dort müssen Wähler*innen ihren amtlichen Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument vorlegen – danach werden die Wahlunterlagen ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt anonym in der Wahlkabine und der ausgefüllte Stimmzettel wird vor Ort abgegeben.

Erst- und Zweitstimme – wo setzte ich meine Kreuze?

Alle Wähler*innen haben bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählt man den/die Kandidat*in für das Direktmandat des Wahlkreises. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei. Das Ergebnis der Zweitstimme entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält und bestimmt die Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Erst- und Zweitstimme können auch unabhängig voneinander vergeben werden, so dass man mit der Erststimme einen Direktkandidaten einer Partei wählt und mit der Zweitstimme eine andere Partei unterstützt. Wichtig ist aber, dass Wähler*innen bei beiden Wahllisten jeweils nur ein Kreuz machen – sonst ist die Stimme ungültig.

Von der Stimmenauszählung zum Ergebnis – wann erfahre ich, wie die Wahl ausgeht?

Die Auszählung der Stimmen erfolgt in mehreren Schritten. Im Wahllokal beginnen die Wahlhelfer*innen nach Schließung des Wahllokals (in der Regel um 18 Uhr) mit der Auszählung der Stimmen. Dabei gilt das Öffentlichkeitsprinzip: Jede*r hat das Recht hat, im Wahlraum anwesend zu sein und die Auszählung zu beobachten.

Weitere Infos

Zunächst wird geprüft, ob die abgegebenen Stimmzettel gültig sind. Danach werden die Stimmen getrennt nach Erst- und Zweitstimme ausgezählt, das Ergebnis nach dem Vier-Augen-Prinzip kontrolliert und dokumentiert. Das gleiche Protokoll wird auch bei der Auszählung der Briefwahlstimmen befolgt. Schließlich werden die Ergebnisse der zentralen Wahllokale über die Kreiswahlleitung an die Landeswahlleitung und zuletzt an die Bundeswahlleitung gemeldet, die die Ergebnisse aller Wahllokale und der Briefwahl zusammenfasst. In der Regel steht das vorläufige Wahlergebnis bereits am Wahlabend fest. Das endgültige Wahlergebnis kann jedoch erst nach vollständiger Auszählung aller Stimmen bekannt gegeben werden.

Warum sollte ich wählen gehen?

Wählen ist eins der fundamentalen Rechte aller Bürger*innen einer Demokratie und Wahlen sind Möglichkeiten, mitzuentscheiden, wie die Gesellschaft gestaltet werden soll. Dabei gilt: Jede Stimme zählt! Und: Wenn Sie nicht wählen, werden nur die Stimmen der anderen gehört. Eine gesunde Demokratie kann auf Dauer nur bestehen, wenn sich viele an ihr beteiligen, denn sonst verlieren die gewählten Personen ihre Legitimation, stellvertretend für die Bürger*innen Entscheidungen zu treffen.

Die Parteien und ihre Programme – wen soll ich wählen?

Um zu entscheiden, welcher Partei und welchen Kandidat*innen man seine Stimme geben möchte, ist es hilfreich, sich im Vorfeld mit den eigenen politischen Einstellungen und den Programmen der Parteien auseinanderzusetzen. Dabei hilft zum Beispiel der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung, der ab dem 6. Februar online zu erreichen ist. Ausführliche Informationen der Parteien sind auf den entsprechenden Internetseiten zu finden. Einen Einblick können auch Veranstaltungen geben, bei denen sich Politiker*innen im Vorfeld der Wahl den Fragen von Bürger*innen und Bürgern stellen.