Gerichtsverfahren gegen ehemaligen Pfarrer von Spelle abgewiesen

Das Landgericht Osnabrück hat am Mittwoch (28. September) bekanntgegeben, dass das von der Staatsanwaltschaft Osnabrück geforderte strafrechtliche Verfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung gegen den ehemaligen Pfarrer von Spelle, Pastor H., nicht eröffnet wird. Eine Entscheidung im kirchenrechtlichen Verfahren steht noch aus.

Das Landgericht Osnabrück hat am Mittwoch (28. September) bekanntgegeben, dass das von der Staatsanwaltschaft Osnabrück geforderte strafrechtliche Verfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung gegen den ehemaligen Pfarrer von Spelle, Pastor H., nicht eröffnet wird.

Im März 2010 wurde der Vorwurf eines Sexualdelikts gegen Pastor H. an die zuständige Kommission des Bistums Osnabrück gemeldet. Nachdem der Beschuldigte gegenüber Bischof Franz-Josef Bode ein Fehlverhalten eingeräumt hatte, leitete das Bistum den Fall zur strafrechtlichen Klärung an die Staatsanwaltschaft Osnabrück weiter. Zugleich leitete das Bistum ein kirchenrechtliches Verfahren in dieser Sache ein, das zur Entscheidung bei der zuständigen Kongregation für die Glaubenslehre im Vatikan liegt.

Im August 2010 erhob die Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage gegen Pastor H. Mit der heutigen Entscheidung des Landgerichts Osnabrück wird die strafrechtliche Klärung der Vorwürfe fallen gelassen. Das Bistum nimmt diesen Beschluss des Landgerichts zur Kenntnis. Eine Entscheidung im kirchenrechtlichen Verfahren steht noch aus. Bis zum Ausgang dieses Verfahrens bleibt der ehemalige Pfarrer von Spelle seiner kirchlichen Ämter enthoben.