Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Konklave

Am 7. Mai beginnt das Konklave, in dem der Nachfolger von Papst Franziskus gewählt wird. Wie lange es dauert, ist noch ungewiss – die längste Papstwahl fand Anfang des 13. Jahrhunderts statt: Sie dauerte knapp drei Jahre. In der jüngeren Vergangenheit brauchten die Kardinäle aber meist nur wenige Tage, um einen neuen Papst zu bestimmen. So wurde Papst Franziskus 2013 im fünften und Papst Benedikt XVI. 2005 im vierten Wahlgang zum Pontifex gewählt. Aber wer kann überhaupt Papst werden und wie genau läuft die Wahl ab? Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema. Klicken Sie dazu einfach auf die entsprechende Frage unten auf dieser Seite:
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Wahlberechtigt sind alle Kardinäle der katholischen Kirche, die am Tag vor Eintritt der Sedisvakanz (durch Rücktritt oder Tod des Papstes) das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Derzeit sind das 135 Personen. Aus Deutschland werden Reinhard Kardinal Marx (Erzbischof von München und Freising), Rainer Maria Kardinal Woelki (Erzbischof von Köln) und Gerhard Ludwig Kardinal Müller (Kurienkardinal und emeritierter Präfekt der Glaubenskongregation) an der Wahl teilnehmen.
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Die Papstwahl nach dem Tod von Franziskus beginnt am 7. Mai. Nach einem feierlichen Gottesdienst versammeln sich die wahlberechtigten Kardinäle in der Sixtinischen Kapelle und legen einen Treueeid ab. Danach beginnt die Wahl im so genannten Konklave. Sie erfolgt geheim und per Stimmzettel. Am ersten Tag findet nur ein Wahlgang statt. An den folgenden Tagen finden vormittags und nachmittags jeweils zwei Wahlgänge statt. Für eine gültige Papstwahl ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Ist die Anzahl der wahlberechtigten Kardinäle nicht durch drei teilbar, ist für die Gültigkeit der Papstwahl eine Stimme mehr erforderlich.
Die Stimmzettel werden in einem speziell dafür aufgestellten Ofen verbrannt. Der schwarze beziehungsweise weiße Rauch, der aus dem Ofen aufsteigt, signalisiert den Gläubigen auf dem Petersplatz das Ergebnis. Sollte nach dem 13. Wahlgang – also am dritten Tag – noch kein neuer Papst gewählt worden sein, wird die Wahl unterbrochen. Dann ist ein Tag des Gebetes und der Reflexion vorgesehen. Die Kardinäle wählen danach so lange, bis eine Mehrheit zustande kommt – das kann mehrere Tage dauern. Ist nach dem 34. Wahlgang immer noch kein neuer Papst gewählt, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben.Um weltliche Einflussnahmen auszuschließen und die Geheimhaltung aller Wahlvorgänge sicherzustellen, ist eine Kontaktaufnahme der Kardinäle mit der Außenwelt während des Konklaves verboten; es ist den Kardinälen untersagt, zu korrespondieren oder zu telefonieren. Auch Internet, TV, Radio und Zeitungen sind tabu.
Detaillierte Informationen zum Ablauf der Wahl finden Sie auf dieser Sonderseite der Deutschen Bischofskonferenz: https://www.trauer-papst-franziskus.de/papstwahl
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Gewählt werden kann theoretisch jeder männliche Katholik, der die Voraussetzungen für das Bischofsamt erfüllt. Wird jemand gewählt, der noch kein Bischof ist, muss er sofort nach Annahme der Wahl die Bischofsweihe erhalten. Seit dem Jahr 1387 wurde allerdings immer ein Kandidat aus dem Kardinalskollegium gewählt.
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Jeder der Kardinal ist dazu verpflichtet, am Konklave teilzunehmen, wenn er nicht durch Krankheit oder andere schwerwiegende Gründe verhindert ist. Wer nicht vor Ort ist, darf auch nicht wählen.
Wenn ein Kardinal nicht pünktlich zum Konklave in Rom eingetroffen ist, wird dieses dennoch begonnen. Wer verspätet kommt, kann ab dem Zeitpunkt seiner Ankunft noch an der Wahl teilnehmen.
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Nach der Konstitution für die Papstwahl müssen sich die wahlberechtigten Kardinäle jeder Form von Verhandlungen, Verträgen, Versprechen oder sonstiger Verpflichtungen jeder Art enthalten, die sie binden können, einem oder einigen die Stimme zu geben oder zu verweigern. Außerdem ist den Kardinälen untersagt, vor der Wahl Wahlkapitulationen einzugehen, d.h. gemeinsame Abmachungen zu treffen mit dem Versprechen, sie für den Fall einzulösen, dass einer von ihnen zum Pontifikat erhoben würde.
Von diesen klaren Anweisungen für das Konklave sind Treffen zum Kennenlernen untereinander im sogenannte Vor-Konklave zu unterscheiden. Bei einem Kardinalskollegium, das sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert hat und internationaler geworden ist, sind solche Austausch-Treffen nötig.
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Ist die Wahl kanonisch gültig vollzogen, wird der Erwählte gefragt, ob er die Wahl annimmt. Die gesetzlichen Regelungen gehen davon aus, dass er seine Zustimmung zur Wahl gibt. Da jede Wahl nach dem Kirchenrecht frei angenommen werden muss, ist eine Nichtzustimmung aber auch möglich. In diesem Fall beginnt das Prozedere der Wahl von vorn.
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Ist die Wahl gültig vollzogen und vom Gewählten angenommen, wird dieser gefragt, welchen Namen er tragen möchte. Bevor der neue Papst dann von der Loggia der vatikanischen Basilika den auf dem Petersplatz wartenden Menschen den Segen „Urbi et Orbi“ erteilt, versprechen die Kardinäle ihm ihren Gehorsam. Einige Tage später wird der neue Papst dann mit einem feierlichen Ritus offiziell in sein Amt eingeführt.
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In den Bestimmungen zur Papstwahl sind dazu keine Regelungen getroffen. Somit ist der Erwählte frei, sich einen Namen auszusuchen.
Weitere Infos
Eine Themenseite rund um den Tod von Papst Franziskus finden Sie hier.