Im Bistum stehen Gremienwahlen an
Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände werden am 7./8. November neu gewählt
Katholische Christinnen und Christen sind in weiten Teilen des Bistums Osnabrück dazu aufgerufen, ihre Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände zu wählen. Die Wahlen am 7. und 8. November stehen unter dem Motto „verändert handeln – engagiert bleiben“.
Die Wahl findet am Novembertermin fast im gesamten Bistum Osnabrück statt. Lediglich im Dekanat Grafschaft Bentheim und in den Pfarrgemeinden der künftigen Stadtpfarrei Meppen wird sie wegen der dort laufenden Transformationsprozesse auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Die Pfarrgemeinderäte sind für die seelsorglichen Angelegenheiten in ihrer Gemeinde zuständig, die Kirchenvorstände unter anderem für die Vermögensverwaltung. Neben der Wahl in den Wahllokalen der Pfarrgemeinden ist es auch möglich, per Briefwahl seine Stimme abzugeben. Die bisher letzten Wahlen im Bistum Osnabrück fanden 2022 statt.
Weitere Infos
Weitere Infos zu den Wahlen von Pfarrgemeinderäten und Kirchenvorständen stehen im Internet unter www.gremienwahl-bistum-os.de
Bischof Dominicus Meier OSB ruft zur Teilnahme an der Wahl auf: „Die künftigen Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände gestalten eine Kirche, die vor vielen Veränderungen steht. Mit der Abstimmung geben Sie den Kandidatinnen und Kandidaten in Ihrer Pfarrgemeinde Rückenwind für diese Aufgabe.“ Die Vorsitzende des Katholikenrates im Bistum, Katharina Abeln, sagt: „Vieles verändert sich gerade im Bistum. Hier braucht es einen Perspektivwechsel. In unseren Gemeinden, in unserem Bistum, sind wir dazu bereit. Deshalb lade ich alle ein, am 7. und 8. November zur Wahl zu gehen.“
Insgesamt stehen knapp 375.000 Wahlberechtige über 16 Jahre in den Wahllisten der Pfarrgemeinden. Dazu besteht in vielen Pfarreien die Möglichkeit des Familienwahlrechtes, das heißt, dass die Stimmen der Kinder unter 16 bei der Abstimmung auch mitzählen. Bei den Wahlen werden in Pfarrgemeinderäten und Kirchenvorständen jeweils knapp 1.400 Plätze vergeben.
Rund 40 Pfarreien im Bistum wählen in diesem Jahr allerdings nur einen Kirchenvorstand. In diesen Fällen wird das Gremium einen pastoralen Ausschuss benennen, der dann die Aufgabe des Pfarrgemeinderates übernimmt.
Abgestimmt werden kann in den Wahllokalen der Pfarrgemeinden, meist in Pfarrhäusern oder Kirchen. Manche Pfarrgemeinden haben auch Wahllokale an besonders besuchten Plätzen eingerichtet, wie am Samstagvormittag vor einem Einkaufsmarkt. Die Informationen dazu finden sich meist in den Pfarrbriefen und auf den Internetseiten der jeweiligen Pfarrgemeinden.