Kann ein gewählter Papst die Wahl ablehnen? Wenn ja, was passiert dann?
Ist die Wahl kanonisch gültig vollzogen, wird der Erwählte gefragt, ob er die Wahl annimmt. Die gesetzlichen Regelungen gehen davon aus, dass er seine Zustimmung zur Wahl gibt. Da jede Wahl nach dem Kirchenrecht frei angenommen werden muss, ist eine Nichtzustimmung aber auch möglich. In diesem Fall beginnt das Prozedere der Wahl von vorn.