Die katholische Kirche in Niedersachsen und Bremen will den präventiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen verstärken. Die zuständigen Bischöfe in Hildesheim, Osnabrück und Vechta haben dazu mit Wirkung vom 1. September ein kirchenrechtliches „Gesetz zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen“ erlassen.
Danach müssen Frauen und Männer, die hauptamtlich in kirchlichen Einrichtungen Kinder und Jugendliche betreuen, künftig ein so genanntes erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Darin ist festgehalten, ob die betreffende Person zum Beispiel wegen einer Sexualstraftat oder wegen Verletzung der Fürsorgepflicht verurteilt worden ist. Das Führungszeugnis muss alle fünf Jahre erneuert werden. Es betrifft beispielsweise Priester, Lehrkräfte an Schulen, Angestellte in Kindertagesstätten und Zivildienstleistende, aber auch Honorarkräfte.
Darüber hinaus müssen Ehrenamtliche in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit zu Beginn ihrer Tätigkeit eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie nicht wegen einer entsprechenden Straftat verurteilt worden sind und auch kein Ermittlungsverfahren gegen sie läuft.
Nach Veröffentlichung der überarbeiteten Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch will das Bistum Osnabrück in Kürze weiterführende Ausführungsbestimmungen formulieren. Darin wird zum Beispiel das kirchenrechtliche Verfahren konkretisiert.
Den genauen Gesetzestext können Sie hier nachlesen!