Im Bistum Osnabrück und im Offizialatsbezirk Oldenburg des Bistums Münster können Gewerkschaften künftig bei der Regelung des kirchlichen Arbeitsrechts mitwirken. Eine entsprechende Einladung der katholischen Kirche ist inzwischen an rund 20 verschiedene Gewerkschaften verschickt worden. Die Beteiligungsmöglichkeit der Gewerkschaften geht zurück auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts.
Am 7. Dezember wird die „Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts“ (KODA) im Bistum Osnabrück und Offizialatsbezirk Oldenburg neu gewählt. Das 20-köpfige Gremium ist paritätisch mit Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besetzt. Die Kommissionsmitglieder entscheiden über Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen betreffen.
Die zehn Vertreter der Arbeitnehmerseite werden von rund 10.000 Mitarbeitern gewählt, die Vertreter der Arbeitgeber bestimmen der Generalvikar des Bistums Osnabrück und der Bischöflich Münstersche Offizial in Vechta. Falls die Gewerkschaften den für sie vorgesehenen elften Sitz auf der Arbeitnehmerseite annehmen, wird auch die Arbeitgeberseite entsprechend aufgestockt.
Das Grundgesetz räumt den Kirchen das Recht ein, ihre Angelegenheiten und somit auch das Arbeitsrecht auf dem so genannten „Dritten Weg“ selbst zu regeln. Arbeitsrechtliche Regelungen werden demnach durch paritätisch besetzte Kommissionen und nicht durch Tarifverträge getroffen.