Müssen alle wahlberechtigten Kardinäle vor Ort sein oder gibt es auch Ausnahmen?
Jeder der Kardinal ist dazu verpflichtet, am Konklave teilzunehmen, wenn er nicht durch Krankheit oder andere schwerwiegende Gründe verhindert ist. Bei dem anstehenden Konklave hat bislang ein Kardinal die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen abgesagt. Wer nicht vor Ort ist, darf auch nicht wählen.
Wenn ein Kardinal nicht pünktlich zum Konklave in Rom eingetroffen ist, wird dieses dennoch begonnen. Wer verspätet kommt, kann ab dem Zeitpunkt seiner Ankunft noch an der Wahl teilnehmen.