Papst beruft Bischof Dominicus erneut an oberstes Kirchengericht

Bischof Dominicus
Bild: Bistum Osnabrück

Zweite fünfjährige Amtszeit an der Apostolischen Signatur in Rom

Papst Leo XIV. hat Bischof Dominicus Meier OSB erneut für eine fünfjährige Amtszeit an das oberste Kirchengericht in Rom berufen. Zum Richter an der Apostolischen Signatur wurde Bischof Dominicus erstmals 2021 ernannt. Das Amt übt er neben seiner Aufgabe als Bischof von Osnabrück aus.

Zu den Aufgaben der Apostolischen Signatur gehört die Überprüfung von Entscheidungen der Römischen Rota, des zweithöchsten Kirchengerichts. Außerdem urteilt das Gericht über Verwaltungsstreitsachen der Weltkirche.

Bischof Dominicus kann auf eine vielfältige kirchenrechtliche Tätigkeit zurückblicken: So war er in verschiedenen Funktionen von 1989 bis 1991 am Erzbischöflichen Diözesangericht Salzburg und von 1992 bis 2001 am Erzbischöflichen Diözesangericht Paderborn tätig. Nach einem Aufbaustudium und der Habilitation im Fach Kirchenrecht an der Universität Münster erhielt Dominicus im Jahr 2000 den Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar und wurde zum ordentlichen Professor berufen.

Nach seiner Zeit als dritter Abt der Abtei Königsmünster in Meschede war er unter anderem Offizial, also Leiter der diözesanen Kirchengerichts, im Erzbistum Paderborn.

Neben Bischof Dominicus berief Papst Leo XIV. vor Kurzem auch Ulrich Rhode zum Richter am obersten Kirchengericht. Der Jesuitenpater kommt gebürtig aus Osnabrück, ging in Bissendorf auf die Grundschule und machte sein Abitur am Carolinum in Osnabrück. Derzeit ist er ordentlicher Professor für Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom.

Erzieh den Knaben für seinen Lebensweg, dann weicht er auch im Alter nicht davon ab.

Sprüche 22,6

Gartenarbeit, Junge, Großvater