Pontifikalamt

Pontifikalamt
Bild: Hermann Haarmann

„Pontifikalien“ sind zeichenhafte Gegenstände wie Mitra (Bischofsmütze) oder Hirtenstab, die in der katholischen Kirche einem Bischof oder bestimmten anderen Würdenträgern, beispielsweise einem Abt, vorbehalten sind. Als Pontifikalamt wird eine heilige Messe bezeichnet, der ein Priester vorsteht, der berechtigt ist, diese Pontifikalien zu tragen. Der Gebrauch etwa des Hirtenstabs in einer Heiligen Messe deutet auf den Bischof als obersten Hirten und Lehrer des Bistums bzw. auf den Abt als Vater und Hirten der Mönchsfamilie hin. Trägt der Bischof oder Abt nicht die Pontifikalien, obwohl er dazu berechtigt wäre, so handelt es sich nicht um ein Pontifikalamt, sondern um eine sogenannte Bischofsmesse. Eine heilige Messe, welcher der Papst vorsteht, wird auch als Papstmesse (missa papalis) bezeichnet. Im Pontifikalamt konzelebrieren in der Regel die anwesenden Priester mit dem Bischof bzw. die Klostergemeinschaft mit dem Abt. Für bestimmte Liturgien ist die Form des Pontifikalamts vorgeschrieben. Zum Beispiel bei allen Messen, bei denen Weihesakramente gespendet werden, oder auch bei Firmungen oder Kirchweihen.