Das Bischöfliche Offizialat ist das kirchliche Gericht. Der Offizial (= Gerichtsvikar) vertritt den Bischof im Bereich der kirchlichen Gerichtsbarkeit. Der Bischof ist der oberste Richter im Bistum. Er ist aber durch das Kirchenrecht verpflichtet, zur Ausübung der richterlichen Gewalt einen Offizial als Stellvertreter zu ernennen.