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Das Bistum Osnabrück muss sparen, und zwar über die bereits im Jahr 2022 beschlossenen Konsolidierungsziele hinaus. Deshalb haben Diözesanadministrator und Domkapitel weitere Konsolidierungsschritte eingeleitet.
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Die Herausforderungen einer kleiner werdenden Kirche und die Folgen insbesondere für die künftige Finanzierung kirchlicher Angebote im Bistum Osnabrück waren Themen einer Klausurtagung mit der Bistumsleitung. Ziel war es, Handlungsempfehlungen für die weitere Konsolidierung des Bistumshaushalts zu erarbeiten.
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Der Kirchensteuerrat des Bistums Osnabrück hat in seiner jüngsten Sitzung am Samstag, 25. November dem von der Bistumsverwaltung vorgelegte Haushaltsplan 2024 für das Bistum nicht zugestimmt. Die Ratsmitglieder fordern von der Bistumsleitung zunächst Entscheidungen darüber, wie in Zukunft mit den spürbar geringer werdenden Einnahmen aus Kirchensteuern umgegangen wird.
Der Bischöfliche Stuhl verwaltet die Gelder, die dem Bischof zur Finanzierung seiner Aufgaben zur Verfügung steht. Im Bistum Osnabrück ist der Bischöfliche Stuhl heute im Wesentlichen Träger von Krankenhäusern und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderung und der Hilfe für obdachlose Menschen.
Das Domkapitel ist ein Kollegium von Priestern, das den Bischof in seiner Amtsführung unterstützt. Es ist eine eigenständige Körperschaft öffentlichen Rechts. Hauptaufgaben des Gremiums sind die Beratung des Bischofs und die Sorge für die Domkirche. Hier können Sie den Jahresabschluss des Domkapitels für 2022 herunterladen.
Ein Bistum ist ein räumlich umschriebener Seelsorge- und Verwaltungsbezirk unter Leitung eines Bischofs. Das Bistum Osnabrück gehört mit seinen rund 520.000 Katholiken zu den kleineren Bistümern in Deutschland. Es ist als öffentlich-rechtliche Körperschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit. Hier können Sie den Jahresabschluss 2022 herunterladen.
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Das Bistum Osnabrück wird auch im kommenden Jahr finanziell einen Konsolidierungskurs fahren. Das sagte die Finanzdirektorin des Bistums, Astrid Kreil-Sauer, bei der Vorstellung des Haushaltsansatzes für 2023 am heutigen Dienstag (10. Januar). „Wir kommen in einigen Bereichen sogar etwas schneller voran, als wir das ursprünglich erwartet haben. In den Anstrengungen, die vereinbarten Konsolidierungsziele zu erreichen, darf jetzt aber nicht nachgelassen werden“, so die Leiterin der Abteilung Finanzen, Bau, IT in der Bistumsverwaltung.
Das Bistum Osnabrück finanziert sich auch im Jahr 2023 zum größten Teil aus der Kirchensteuer: Das Bistum rechnet hier mit Einnahmen knapp 168 Millionen Euro, das entspricht etwa 84 Prozent der Gesamteinnahmen. Mehr als 61,5 Millionen Euro fließen zur Gestaltung einer lebendigen und menschenzugewandten Pastoral vor Ort an die Kirchengemeinden.
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Die evangelischen und katholischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen werden die Steuermehreinnahmen, die sich für die Kirchen aus der Energiepreispauschale des Bundes ergeben, gezielt in diakonischen und caritativen Angeboten für die Schwächsten in dieser Krisensituation einsetzen. Allein im Bistum Osnabrück können voraussichtlich etwa 1,2 Millionen Euro für die Hilfen aufgewendet werden.
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Die erste ökumenische Bürogemeinschaft für kirchliche Finanzkontrolle in Deutschland wurde jetzt von Stephanie Springer, Präsidentin des Landeskirchenamtes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und dem Generalvikar des Bistums Osnabrück, Ulrich Beckwermert, eingeweiht. In dem Büro hinter dem Osnabrücker Hauptbahnhof haben das Rechnungsprüfungsamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover mit seiner Regionalstelle Aurich-Osnabrück und die Revision des Bistums Osnabrück ihren Sitz.
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Rund 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer erweiterten Klausur der Bistumsleitung haben über die Konsolidierung des Bistumshaushalts bis 2030 beraten. Um bilanzielle Defizite auszugleichen, müssen im Zeitraum von zehn Jahren insgesamt 50 Millionen Euro eingespart werden.