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Die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes wird im Bistum Osnabrück zum 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Mit der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt gelten die von Bischof Franz-Josef Bode erlassenen Regelungen dann für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums, auch für die im pastoralen Dienst Tätigen. Ausnahmen formuliert die geänderte Grundordnung lediglich für Priester und Diakone aufgrund ihres Weiheamtes. Die Regelungen, die jetzt im Bistum Osnabrück umgesetzt werden, entsprechen denen, die der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz im November beschlossen hat.