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Wer katholisch-kirchlich geheiratet hat und nach der Scheidung wiederum eine kirchliche Ehe anstrebt, muss die erste Ehe annullieren, also für ungültig, erklären lassen. Das Bischöfliche Offizialat, das kirchliche Gericht im Bistum Osnabrück, lädt Personen, die vor dieser Entscheidung stehen, am Samstag, 9. September, zu Beratungsterminen ein.