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Das Bistum Osnabrück muss sparen, und zwar über die bereits im Jahr 2022 beschlossenen Konsolidierungsziele hinaus. Deshalb haben Diözesanadministrator und Domkapitel weitere Konsolidierungsschritte eingeleitet.
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Die Herausforderungen einer kleiner werdenden Kirche und die Folgen insbesondere für die künftige Finanzierung kirchlicher Angebote im Bistum Osnabrück waren Themen einer Klausurtagung mit der Bistumsleitung. Ziel war es, Handlungsempfehlungen für die weitere Konsolidierung des Bistumshaushalts zu erarbeiten.
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Das Bistum Osnabrück wird auch im kommenden Jahr finanziell einen Konsolidierungskurs fahren. Das sagte die Finanzdirektorin des Bistums, Astrid Kreil-Sauer, bei der Vorstellung des Haushaltsansatzes für 2023 am heutigen Dienstag (10. Januar). „Wir kommen in einigen Bereichen sogar etwas schneller voran, als wir das ursprünglich erwartet haben. In den Anstrengungen, die vereinbarten Konsolidierungsziele zu erreichen, darf jetzt aber nicht nachgelassen werden“, so die Leiterin der Abteilung Finanzen, Bau, IT in der Bistumsverwaltung.
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Neuen Formen von Kirchesein und damit auch neuen Ansprüchen an die Gebäude in den Pfarrgemeinden will das Bistum Osnabrück in einer Gebäudestrategie Rechnung tragen. Diese stellte die Bistumsleitung heute (14. November) vor. „Wir wollen gemeinsam mit den Gemeinden und Einrichtungen in unserem Bistum den kirchlichen Gebäudebestand in den nächsten Jahren so entwickeln, dass er den sich ändernden Bedingungen vor Ort anpasst“, sagte Generalvikar Ulrich Beckwermert.
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Rund 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer erweiterten Klausur der Bistumsleitung haben über die Konsolidierung des Bistumshaushalts bis 2030 beraten. Um bilanzielle Defizite auszugleichen, müssen im Zeitraum von zehn Jahren insgesamt 50 Millionen Euro eingespart werden.
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Das Bistum Osnabrück muss über die kommenden zehn Jahre seine Haushalte konsolidieren. Finanzdirektorin Astrid Kreil-Sauer bezifferte das im Jahresabschluss 2020 festgestellte Defizit, das es abzubauen gelte, auf insgesamt 89 Millionen Euro. Hauptgrund seien Deckungslücken bei Pensionsrückstellungen.