4. Nordwestdeutsche Ministrantenwallfahrt Osnabrück 2022
Zur 4. Nordwestdeutschen Ministrantenwallfahrten unter dem Motto „Ich glaub an dich!“ werden bis zu 3.000 Kinder…
Predigten aus den Gottesdiensten im Osnabrücker Dom
Hier finden Sie Predigten aus den Live-Gottesdiensten im Osnabrücker Dom. Die Sammlung der Predigten wird fortlaufend…
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Neun Personen werden den ersten gemeinsamen Betroffenenrat der Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück bilden. Ein unabhängiges Auswahlgremium hat sie für drei Jahre berufen. Der Betroffenenrat wird sich am 24. März zum ersten Mal treffen.
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Bischof Franz-Josef Bode hat den Osnabrücker Pfarrer C. B. mit sofortiger Wirkung vom Dienst entpflichtet. Der Pfarrer hatte den Bischof zuvor selbst über die Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen gegen seine Person informiert. Es besteht der Verdacht von Straftaten im Zusammenhang mit der Verwendung kinderpornographischer Dateien.
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Das Bistum Osnabrück geht mehreren Hinweisen auf schweren Machtmissbrauch durch einen ehemaligen Leiter des Referats für Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatung (EFLE) nach. Auslöser sind Berichte von ehemaligen Mitarbeitern und Klienten der Beratungsstellen, die sich als Betroffene ans Bistum gewandt hatten. Der inzwischen verstorbene Referatsleiter S. war von 1969 bis 1996 in dieser Funktion tätig.
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Öffentlicher Aufruf zur Besetzung eines Betroffenenrates: Das Erzbistum Hamburg sowie die Bistümer Osnabrück und Hildesheim rufen Betroffene von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche zur Mitwirkung in einem Betroffenenrat auf. Das Gremium wird auf Ebene der norddeutschen Metropolie gebildet, der die drei Diözesen angehören.
Vor der Pressekonferenz zur Vergabe der Studie zu sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück: (von links) Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke (Projektleitung Universität Osnabrück), Prof. Dr. Siegrid Westphal (Projektleitung Universität Osnabrück), Prof. Dr. Susanne Menzel-Riedl (Präsidentin der Universität Osnabrück), Dr. Thomas Veen (Sprecher der Monitoring-Gruppe im diözesanen Schutzprozess) und Generalvikar Ulrich Beckwermert (Bistum Osnabrück)Bild:Universität Osnabrück, Frieda Berg
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Die Universität Osnabrück erstellt in den kommenden drei Jahren eine Studie zu sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im kirchlichen Raum im Bistum Osnabrück. Das Bistum stellt der Universität 1,3 Millionen Euro zur Verfügung. Projektbeginn ist voraussichtlich am 1. August 2021.
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Die Universität Osnabrück erstellt eine historische und juristische Studie zur sexualisierten Gewalt im kirchlichen Raum. Sie leistet damit einen unabhängigen wissenschaftlichen Beitrag zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bistum Osnabrück.
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Die Meppener Tagespost berichtet in der Online-Ausgabe vom 19. Februar 2021 über einen sexuellen Missbrauch. Das Bistum wurde um eine Stellungnahme gebeten, die hier veröffentlich wird:
Die Universität Osnabrück übernimmt die unabhängige wissenschaftliche Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Osnabrück. Das Forschungsprojekt ist auf eine Dauer von drei Jahren angelegt. Zudem wird es eine Kommission geben, die die Aufarbeitung auf der Ebene der drei (Erz-)Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück vorantreibt. Beide Gremien ergänzen den Diözesanen Schutzprozess.
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Im Bistum Osnabrück trat zum 1. Januar 2021 eine neue Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids Betroffener von sexueller Gewalt in Kraft. Das bereits seit 2011 in der deutschen katholischen Kirche praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids wird damit abgelöst. Das neue Verfahren sieht unter anderem die Festlegung und Auszahlung von Leistungen durch eine unabhängige Kommission auf Bundesebene sowie einen größeren Leistungsrahmen vor, der sich am deutschen Schmerzensgeldrecht orientiert.
Im Bistum Osnabrück trat zum 1. Januar 2021 eine neue Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids Betroffener von sexueller Gewalt in Kraft. Das bereits seit 2011 praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids wird damit abgelöst. Das neue Verfahren sieht unter anderem die Festlegung und Auszahlung von Leistungen durch eine unabhängige Kommission auf Bundesebene sowie einen größeren Leistungsrahmen vor.
Die Fälle von sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche haben gezeigt: Es braucht einen bewussteren Umgang mit Macht und eine kritische Aufmerksamkeit für Machtmissbrauch.
Was können Frauen in der Kirche bewirken? Sollen sie predigen? Wie ist es mit der Weihe? Das waren Fragen, um die sich der Diskussionsabend „Keine Kirche ohne Frauen“ drehte - mit konkreten Folgen für die Pastoral im Bistum Osnabrück.