Sind Absprachen unter den Wahlberechtigten erlaubt?
Nach der Konstitution für die Papstwahl müssen sich die wahlberechtigten Kardinäle jeder Form von Verhandlungen, Verträgen, Versprechen oder sonstiger Verpflichtungen jeder Art enthalten, die sie binden können, einem oder einigen die Stimme zu geben oder zu verweigern. Außerdem ist den Kardinälen untersagt, vor der Wahl Wahlkapitulationen einzugehen, d.h. gemeinsame Abmachungen zu treffen mit dem Versprechen, sie für den Fall einzulösen, dass einer von ihnen zum Pontifikat erhoben würde.
Von diesen klaren Anweisungen für das Konklave sind Treffen zum Kennenlernen untereinander im sogenannte Vor-Konklave zu unterscheiden. Bei einem Kardinalskollegium, das sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert hat und internationaler geworden ist, sind solche Austausch-Treffen nötig.