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31 Artikel in der Kategorie Schutzprozess

  • #399135, Grün
    Schutzprozess

    Materielle Leistungen für die Betroffenen: Verfahren zur Anerkennung des Leids

    Das Verfahren zur Anerkennung des Leids gibt Betroffenen die Möglichkeit, einfach und ohne die Belastungen eines Gerichtsverfahrens Geldleistungen zu erhalten.

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    Vom von Annika Ehrbar
  • Schutzprozess

    Was ist die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen?

    Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) ist interdisziplinär mit Fachleuten aus Recht, Medizin und Psychologie besetzt. Die Mitglieder stehen in keinem Anstellungsverhältnis zu einer (Erz-)Diözese oder einer anderen kirchlichen Einrichtung und arbeiten weisungsunabhängig. Detaillierte Informationen zu den Mitgliedern der UKA gibt es hier.

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    Vom von Annika Ehrbar
  • Schutzprozess

    Schließen sich das Verfahren zur Anerkennung des Leids und eine Klage gegenseitig aus?

    Das Verfahren zur Anerkennung des Leids schneidet den Betroffenen den Weg zu den staatlichen Gerichten nicht ab: Jeder betroffenen Person steht der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen.

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    Vom von Annika Ehrbar
  • Schutzprozess

    Kostet das Verfahren Geld?

    Nein, das Verfahren ist kostenlos.

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    Vom von Annika Ehrbar
  • Schutzprozess

    Wie hoch sind die materiellen Leistungen in Anerkennung des Leids?

    Die Zahlungen orientieren sich an Urteilen zu Schmerzensgeldern staatlicher Gerichte in vergleichbaren Fällen. Damit wird ein außerkirchlicher Bezugsrahmen herangezogen, der gesellschaftlich und der Höhe nach in der Rechtsprechung der deutschen Gerichte verortet ist sowie eine Weiterentwicklung erfährt.

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    Vom von Annika Ehrbar
  • Schutzprozess

    Welche Leistungen können beantragt werden

    Es kann eine materielle Zahlung beantragt werden. Die Leistungen werden für jeden Betroffenen individuell festgelegt; es gibt keine pauschale Leistung.

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    Vom von Annika Ehrbar
  • Schutzprozess

    Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen?

    Antragsberechtigt sind Personen, die als Minderjährige oder schutz- oder hilfsbedürftige Erwachsene sexualisierte Gewalt durch einen Kleriker oder einen anderen im kirchlichen Dienst Beschäftigten erfahren haben.

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    Vom von Annika Ehrbar
  • grün
    Bild: Bistum Osnabrück
    Schutzprozess

    Welche Hilfen gibt es?

    Die Hilfen im Fällen geistlichen Missbrauchs sind unterschiedlich. Je nach Bedarf kann es beispielsweise Unterstützung bei Therapien geben oder weitere geistliche Begleitung.

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    Vom von Annika Ehrbar
  • Material zum Schutzprozess
    Bild: Bistum Osnabrück
    Schutzprozess

    Material zum Schutzprozess

    Anfang 2019 ist das „Konzept gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch im Bistum Osnabrück“ in Kraft getreten, kurz „Schutzprozess“. Die Stärke des diözesanen Schutzprozesses liegt in der Einbindung und dem Engagement von externen Fachleuten, die nicht im Bistum angestellt sind. Hier erfahren Sie mehr zum Konzept.

    Lesen Sie diesen Artikel: Material zum Schutzprozess weiterlesen
    Vom von Annika Ehrbar
  • #399135, Grün
    Schutzprozess

    Welche Hilfen gibt es?

    Die Hilfen im Fällen geistlichen Missbrauchs sind unterschiedlich. Je nach Bedarf kann es beispielsweise Unterstützung bei Therapien geben oder weitere geistliche Begleitung.

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    Vom von Annika Ehrbar
  • #399135, Grün
    Schutzprozess

    Mit wem kann ich sprechen?

    Im Bistum Osnabrück gibt es zwei unabhängige Personen, die speziell für Betroffene von spirituellem bzw. geistlichem Missbrauch ansprechbar sind.

    Lesen Sie diesen Artikel: Mit wem kann ich sprechen? weiterlesen
    Vom von Annika Ehrbar
  • Ich habe etwas beobachtet
    Schutzprozess

    Ich habe etwas beobachtet

    Sie sind Angehörige, Partner, Zeuge oder Co-Betroffene von sexualisierter Gewalt? Dann finden Sie auf dieser Seite Hinweise und Hilfen zum weiteren Vorgehen.

    Lesen Sie diesen Artikel: Ich habe etwas beobachtet weiterlesen
    Vom von Annika Ehrbar
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