Aufkreuzen und ankreuzen
Am 15. und 16. November 2014 finden in allen Gemeinden des Bistums Osnabrück die Wahlen der Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände statt. Ein wichtiges Ereignis für das Bistum, betont Bischof Franz-Josef Bode:
„Alle Getauften haben eine gemeinsame Verantwortung, lebendige Kirche vor Ort zu gestalten. Die Kirchengemeinden wie auch die Kirche als Ganze erfahren gegenwärtig tiefgreifende Umbrüche. Umso wichtiger ist es, dass Menschen sich mit ihren Ideen, Begabungen und Kompetenzen in die Entwicklungen einbringen. Die Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände tragen Sorge dafür, dass die Kirche nahe bei den Menschen bleibt. Sie bringen die gemeinsame Verantwortung aller Gläubigen zum Ausdruck. Sie setzen sich dafür ein, dass Menschen den Glauben an Jesus Christus kennenlernen können, dass Notleidende Beistand finden, bei uns und weltweit und sie sorgen dafür, dass Gemeinden auch in Zukunft lebendig Gottesdienst feiern können. Je mehr sich an der Wahl zum Pfarrgemeinderat und zum Kirchenvorstand beteiligen, desto stärker wirkt das Mandat der Gewählten. Ich lade Sie deshalb herzlich ein, zur Wahl zu gehen und damit ein Zeichen der Verbundenheit mit Ihrer Kirchengemeinde zu setzen. Kreuzen Sie auf und kreuzen Sie an, damit die frohe Botschaft unseres Glaubens die Menschen heute und in Zukunft erreicht!“
Alles weitere zum Ablauf der Wahl erfahren Sie bei Ihrer Kirchengemeinde vor Ort – dort hängen auch die Listen mit den Kandidaten für Ihre Gemeinde aus. Im Folgenden zeigen wir Ihnen zwei von vielen Menschen im Bistum, die sich in der Gremienarbeit engagieren und die dafür Ihre Stimme brauchen!
Aktiv im Pfarrgemeinderat
Ob es um die Gestaltung von Gottesdiensten, den Kontakt zur politischen Gemeinde oder die Zusammenarbeit mit dem Kindergarten geht – bei all diesen Themen ist der Pfarrgemeinderat gefragt. Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium, in dem Gemeindemitglieder alle wesentlichen Fragen bearbeiten, die für die Gestaltung des Gemeindelebens von Bedeutung sind. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates vertreten die Interessen der Menschen in ihren verschiedenen Lebenssituationen. Deshalb ist es wichtig, dass aus vielen Bereichen Menschen im Pfarrgemeinderat mitwirken. Wählbar für den Pfarrgemeinderat ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Im Kirchenvorstand engagiert
Der Kirchenvorstand ist für alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten in der Gemeinde zuständig. Er entscheidet, wenn zum Beispiel der Glockenturm saniert, ein Grundstück verkauft oder eine Mitarbeiterin eingestellt werden soll. Der Kirchenvorstand ist rechtlich verbindlich vorgeschrieben. Seine Aufgaben sind im Kirchenvermögensverwaltungsgesetz festgelegt. Zu ihnen gehören die Feststellung des Haushaltsplans, die Prüfung der Jahresrechnung und die Führung eines Vermögensverzeichnisses. Wählbar für den Kirchenvorstand ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.