Was ist die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen?

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) ist interdisziplinär mit Fachleuten aus Recht, Medizin und Psychologie besetzt. Die Mitglieder stehen in keinem Anstellungsverhältnis zu einer (Erz-)Diözese oder einer anderen kirchlichen Einrichtung und arbeiten weisungsunabhängig. Detaillierte Informationen zu den Mitgliedern der UKA gibt es hier.

Die UKA kann, orientiert an den Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldzahlungen, Leistungen in entsprechender Höhe festlegen. Damit wird ein außerkirchlicher Bezugsrahmen herangezogen, der gesellschaftlich und der Höhe nach in der Rechtsprechung der deutschen Gerichte verortet ist sowie eine fortlaufende Weiterentwicklung erfährt. Das Verfahren zur Anerkennung des Leids kennt keine Höchstgrenze von Leistungen.