Welche Leistungen können beantragt werden

Es kann eine materielle Zahlung beantragt werden. Die Leistungen werden für jeden Betroffenen individuell festgelegt; es gibt keine pauschale Leistung.

Auf der Grundlage eines von einem approbierten Psychotherapeuten vorgelegten Behandlungsplans werden Behandlungskosten von bis zu 50 Stunden übernommen. Auf Grundlage des von einem Paarberater, der Psychologe oder Psychotherapeut sein muss, vorgelegten Behandlungsplans werden 25 Sitzungen für einen Stundensatz in Höhe von max. 125 Euro entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten übernommen.

Eine materielle Zahlung in Anerkennung des Leids kann zusammen mit der Übernahme von Kosten für Therapie oder Paarberatung beantragt werden. Die Leistungen werden unabhängig voneinander erbracht, und es folgt keine Verrechnung.