Wie hoch sind die materiellen Leistungen in Anerkennung des Leids?
Die Zahlungen orientieren sich an Urteilen zu Schmerzensgeldern staatlicher Gerichte in vergleichbaren Fällen. Damit wird ein außerkirchlicher Bezugsrahmen herangezogen, der gesellschaftlich und der Höhe nach in der Rechtsprechung der deutschen Gerichte verortet ist sowie eine Weiterentwicklung erfährt.
In der Regel werden Beträge zwischen 1.000 und 50.000 Euro gezahlt. In besonders schwerwiegenden Härtefällen kann die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen im Einvernehmen mit dem Bistum auch höhere Leistungen oder sonstige Unterstützungen festsetzen.