Bistum Osnabrück bereitet sich auf umfangreiche Sparmaßnahmen vor
Erweiterte Bistumsklausur votiert für differenzierte Verteilung der Lasten
Die Herausforderungen einer kleiner werdenden Kirche und die Folgen insbesondere für die künftige Finanzierung kirchlicher Angebote im Bistum Osnabrück waren Ende vergangener Woche (18./19. Januar) Themen einer Klausurtagung mit der Bistumsleitung um Diözesanadministrator Weihbischof Johannes Wübbe, den Mitgliedern des Domkapitels, den Abteilungsleitungen im Bischöflichen Generalvikariat, Vertreterinnen und Vertretern von Gremien und Berufsgruppen sowie weiteren Experten. Ziel der Klausurtagung war es, Handlungsempfehlungen für die weitere Konsolidierung des Bistumshaushalts zu erarbeiten. Vorausgegangen war die Ablehnung des diözesanen Haushaltsplans 2024 durch den Kirchensteuerrat im November vergangenen Jahres.
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Der derzeitige Leiter des Bistums Osnabrück, Diözesanadministrator Weihbischof Johannes Wübbe, und sein ständiger Vertreter, Domkapitular Ulrich Beckwermert, erläutern die Situation ausführlich in einem Schreiben, das heute (24. Januar) an die Mitarbeitenden des Bistums versandt wurde. Sie finden das Schreiben hier zum Download.
Einig waren sich die Teilnehmenden der Klausurtagung darin, dass grundsätzlich alle Bereiche kirchlichen Wirkens, die derzeit ganz oder teilweise mit Mitteln aus der Kirchensteuer finanziert werden, weitere Beiträge zur Haushaltskonsolidierung beitragen müssen. Der Grund: Bis spätestens 2040 werden sich die jährlich verfügbaren Budgets des Bistums um mindestens 25 Prozent reduziert haben, bereits 2030 drohen Defizite im Bistumshaushalt von bis zu 40 Millionen Euro. Dabei könne und solle die Zukunft der Kirche im Bistum Osnabrück weiter positiv gestaltet werden, kreative Arbeit bleibe in Seelsorge, Beratung und Caritas, Bildung und Erziehung, Kultur und gesellschaftlichem Engagement an vielen Orten möglich. Zugleich brauche es aber auch in allen Bereichen harte Einschnitte, um insgesamt handlungsfähig zu bleiben. Betrachtet wurden im Rahmen der Klausur insbesondere die Kosten für pastorales und sonstiges Bistumspersonal, die Zuweisungen für die Kirchengemeinden, die kirchlichen Beratungsstellen, die Schulstiftung, die Kindertagesstätten, die kirchlichen Bildungshäuser und die Caritas.
In ihren Voten sprechen sich die Teilnehmenden der Bistumsklausur weiterhin für eine differenzierte Gewichtung der Konsolidierungsbeiträge aus: Demnach sollen die Zuweisungen für die kirchlichen Beratungsstellen und die Caritas im Verhältnis etwas geringer, die Zuweisungen für Kitas, Schulen und Bildungshäuser stärker gekürzt werden als die übrigen Budgetbereiche. Eines der entscheidenden Kriterien: Einsparungen sollen zunächst vorrangig dort erzielt werden, wo das Bistum subsidiär staatliche Aufgaben übernimmt, die bislang nicht ausreichend refinanziert sind. Der Fokus soll hier auf der Verbesserung staatlicher Refinanzierung liegen, um Angebote im Bistum erhalten und weiterentwickeln zu können.
Die Handlungsempfehlungen der Bistumsklausur werden in den kommenden Wochen in den verschiedenen Bistumsgremien weiter beraten und präzisiert. Ziel ist es, dass die Bistumsleitung zu Beginn der zweiten Jahreshälfte Entscheidungen mit konkreten Schritten zur Umsetzung treffen kann, die im Bistumshaushalt ab 2025 und in den darauffolgenden Jahren Wirkung zeigen müssen.