Finanzbericht Bischöflicher Stuhl

Der Stuhl des Bischofs im Osnabrücker Dom
Der Stuhl des Bischofs im Osnabrücker Dom Bild: Bistum Osnabrück

Der Bischofsstuhl im Dom, die sogenannte Kathedra, ist der für den Bischof reservierte Platz in der Bischofskirche. Hier übt er sein Lehr- und Leitungsamt aus. Dieser Platz ist sichtbares Symbol des Bischofsamtes in einer Diözese. Mit eben diesem Amt verbunden ist das Vermögen des Bischöflichen Stuhls. Er ist als eine Körperschaft öffentlichen Rechts Träger des Vermögens, das dem Bischof seit der Gründung des Bistums Osnabrück im 8. Jahrhundert zur Verfügung steht.

Die Bezeichnung Bischöflicher Stuhl macht deutlich: Das Vermögen ist nicht an die Person des Bischofs, sondern an sein Amt und seine Aufgaben gebunden. Es diente in früheren Jahrhunderten zwar in erster Linie der Finanzierung des Lebensunterhalts des Bischofs. Doch aufgrund sich verändernder Strukturen in Kirche und Gesellschaft veränderte sich auch die Ausrichtung des Bischöflichen Stuhls zu Osnabrück. Spätestens seit dem 19. Jahrhundert liegt der Schwerpunkt der Aktivitäten des Bischöflichen Stuhls in erster Linie auf sozial-karitativen Aufgaben und Projekten.

Weitere Infos

Heute ist der Bischöfliche Stuhl zu Osnabrück im Wesentlichen Träger von Krankenhäusern und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, der Altenhilfe und der Betreuung von Obdachlosen. So ist der Bischöfliche Stuhl der Rechtsträger, der dem Bistum und seinem Bischof vielfältige soziale Aktivitäten ermöglicht. Dabei geht es nicht darum, Geld zu verdienen, sondern das historisch gewachsene Vermögen des Bischöflichen Stuhls im Dienst für die Menschen einzusetzen.
In früheren Jahrhunderten füllte die Kirche damit Lücken, weil sich die Gesellschaft um arme, kranke, schwache, alte und bedürftige Menschen nicht kümmerte. Heute geht es darum, im Sinne des Subsidiaritätsprinzips solche Aufgaben – zum Teil in staatlichem Auftrag – ausdrücklich im christlichen Geist zu erfüllen und soziale Dienstleistungen eben nicht einem gewinnmaximierenden Markt zu überlassen.

Die Finanzen des Bischöflichen Stuhls

Beim Bischöflichen Stuhl ist zwischen Stamm-, Gesamt- und Sondervermögen zu unterscheiden.
Die Einrichtungen in Trägerschaft des Bischöflichen Stuhls werden im Wesentlichen als rechtlich unselbstständige Sondervermögen geführt. Sie sind also keine eigenständigen Rechtspersönlichkeiten wie etwa eine GmbH, sondern handeln im Rahmen ihrer Befugnisse stets im Auftrag und Namen des Bischöflichen Stuhls. Allerdings lässt die Bistumsleitung die Einrichtungen in der Regel wie eigenständige Rechtspersonen handeln. Das bedeutet beispielsweise, dass Erträge, die eine Einrichtung erwirtschaftet, auch ausschließlich dort verbleiben und der weiteren Arbeit dieser Einrichtung zugutekommen.
Das Stammvermögen umfasst das unmittelbar im Generalvikariat verwaltete Vermögen des Bischöflichen Stuhls. Das sind keine operativ tätigen Einheiten, sondern betrifft Immobilien sowie Beteiligungen an rechtlich eigenständigen Unternehmen wie beispielsweise den Niels-Stensen-Kliniken oder dem Stephanswerk Osnabrück. Stamm- und Sondervermögen zusammen ergeben das Gesamtvermögen.