Ja! Sexualisierte Gewalt ist strafbar. Die strafrechtlich relevanten Formen sexualisierter Gewalt werden im Strafgesetzbuch unter den „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ (vgl. StGB §§ 174 – 184) zusammengefasst. Strafbar ist neben dem Missbrauch an Kindern auch der Missbrauch an Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen.
Die Verantwortung für die Straftaten in diesem Bereich liegt immer beim Täter, nie bei der oder dem Betroffenen. Sogar wenn sich ein*e Betroffene*r zu einem Täter hingezogen fühlen sollte, ist sie oder er nicht verantwortlich für das, was ihr oder ihm angetan wird. Niemand darf an bzw. mit einem Kind, einem Jugendlichen bzw. sonstigem Schutzbefohlenen sexuelle Handlungen ausführen, selbst wenn keine Gegenwehr erfolgt. Immer macht sich dabei der Täter strafbar.