Nachdem Papst Franziskus der Bitte von Bischof Franz-Josef Bode entsprochen hat, sein Amt niederlegen zu dürfen, beginnt die Zeit der Vakanz des Bischofsstuhls (Sedisvakanz). Das Kirchenrecht kennt kein führungsloses Bistum, daher tritt, sofern Rom keine anderweitige Regelung trifft, umgehend eine Übergangsregelung in Kraft. Der dienstälteste (einzige) Weihbischof übernimmt die Leitung der Diözese. Im Fall des […]