Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht: Aussetzen des Genehmigungsverfahrens
Das Genehmigungsverfahren für den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht wird für das Schuljahr 2022/23 ausgesetzt.
Diese Ausnahmeregelung ermöglicht den Schulen, den evangelischen und den katholischen Religionsunterricht konfessionell-kooperativ ohne die ansonsten erforderliche Genehmigung einzurichten oder auszuweiten.
Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und das Katholische Büro Niedersachsen haben erklärt, dass der Religionsunterricht nach den Schuljahren 2020/21 und im Schuljahr 2021/22 aufgrund der aktuellen pandemischen Krisenlage für ein weiteres Jahr ohne die Herstellung des Einvernehmens mit den Kirchen im Einzelfall konfessionell-kooperativ erteilt werden kann.
Zur Vereinfachung des Verfahrens verzichten auch die Schulbehörden auf das gängige Genehmigungsverfahren .
Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht ist im Erlass „Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen“ (RdErl. d. MK v. 10.5.2011, SVBI. 7/2011 S. 226) geregelt. Das bisherige Genehmigungsverfahren nach Abschnitt 4.5.1 für den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht wird im Schuljahr 2022/2023 ausgesetzt und, nach entsprechender Beschlussfassung nach 4.5, 1. Spiegelstrich des oben zitierten RdErl., durch eine formlose Mitteilung der Schulen über die Anzahl der Lerngruppen und die betroffenen Schuljahrgänge an das
zuständige RLSB ersetzt.