Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht: Aussetzen des Genehmigungsverfahrens

Das Genehmigungsverfahren für den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht wird für das Schuljahr 2023/24 ausgesetzt. Diese Ausnahmeregelung ermöglicht den Schulen, den evangelischen und den katholischen Religionsunterricht konfessionell-kooperativ ohne die ansonsten erforderliche Genehmigung einzurichten oder auszuweiten.

Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und das Katholische Büro Niedersachsen haben erklärt, dass der Religionsunterricht im Schuljahr 2023/24 zwecks Entlastung der Schulen ausnahmsweise ohne die Herstellung des Einvernehmens mit den Kirchen im Einzelfall konfessionell-kooperativ erteilt werden kann.

Das bisherige Genehmigungsverfahren nach Abschnitt 4.5.1 für den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht wird auf Erlass des Kultusministeriums im Schuljahr 2023/24 ausgesetzt und durch eine formlose Mitteilung der Schulen über die Anzahl der Lerngruppen und die betroffenen Schuljahrgänge an das zuständige RLSB ersetzt.

Die Vorgaben für einen erlasskonformen, konfessionell-kooperativen Religionsunterricht sind unabhängig vom Antragsverfahren! Damit an einer Schule Religionsunterricht in einem Jahrgang in konfessionell-kooperativer Form erfolgen kann, muss/müssen

a.            eine Zustimmung des Schulvorstands erfolgen,

b.            eine Zustimmung in der Fachkonferenz/Fachgruppe erfolgen, wobei die Mehrheitskonfession, die Minderheitskonfession nicht überstimmen darf,

c.            Religionslehrkräfte beider Konfessionen an der Schule tätig sein und

d.            ein schuleigenes Curriculum für den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht vorliegen.

Bei der Erstellung der Schulcurricula, bei Fragen und/oder Schwierigkeiten können Sie sich an die Fachberater:innen des Landes über das Portal B&U wenden oder an Ihre zuständige Schulabteilung. Beide Institutionen helfen und unterstützen gerne.

Den Erlass können Sie HIER herunterladen.

Bildung

Medienstellen Lingen, Osnabrück und Papenburg

Im Bistum Osnabrück gibt es an drei Standorten Medienstellen/Religionspädagogische Arbeitsstellen: In Lingen, Osnabrück und Papenburg. Diese stellen Interessierten Medien, Materialien und Literatur für die Arbeit in der Gemeinde, im Religionsunterricht und im Kindergarten zur Verfügung. Weiter Infos und Öffnungszeiten gibt es auf der Internetseite: www.medienstelle-osnabrueck.de

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