Seit dem 01. Januar 2009 ist es in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr verpflichtend, dass der kirchlichen Trauung eine standesamtliche vorausgehen muss. Paare können sich also das Ehesakrament spenden, ohne es nach staatlichem Recht verheiratet zu sein. Es braucht dazu eine Genehmigung des Bischofs.
Vor dem Staat gelten die Partner dann weiterhin als unverheiratet. Dadurch haben sie auch keinen Anspruch auf die staatsrechtlichen Regelungen für Ehepaare (gesetzliche Unterhaltsansprüche, gemeinsamer Familienname, Rentenansprüche, Steuervorteile, Auskunftserteilung bei ernsthaften Erkrankungen etc.).
Wenn Sie kirchlich heiraten wollen ohne vorher standesamtlich zu heiraten, müssen Sie dem zuständigen Pfarrer deshalb mit einer Unterschrift bestätigen, dass Ihnen das Fehlen staatsrechtlicher Rechtsfolgen bewusst ist. Dieser bittet dann beim zuständigen Bischof um eine Unbedenklichkeitserklärung („Nihil obstat“).