Nach Verurteilung: Bistum gibt den Fall nach Rom
Stellungnahme zum weiteren Verlauf des kirchlichen Verfahrens gegen einen Osnabrücker Priester
Das Amtsgericht Osnabrück hat heute einen Priester des Bistums Osnabrück wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Verurteilten im November 2021 Ermittlungen in dieser Sache aufgenommen. Daraufhin hatte der Priester Bischof Franz-Josef Bode über die Ermittlungen informiert. Der Bischof entpflichtete den Priester umgehend vom Dienst, ordnete zugleich eine kirchenrechtliche Voruntersuchung an und informierte die zuständige vatikanische Behörde (Glaubensdikasterium, vormals Glaubenskongregation) in Rom über den Vorgang.
Nach Abschluss des staatlichen Verfahrens, also wenn das Urteil rechtskräftig wird, werden im Rahmen der kirchlichen Verfahrensordnung sämtliche Informationen an das Glaubensdikasterium übermittelt. Dort wird über den weiteren kirchlichen Verfahrensweg entschieden. Der Priester bleibt weiterhin von allen Aufgaben entpflichtet.