• Zentrale Einrichtungen

    Domkapitel

    Das Domkapitel ist ein Kollegium von Priestern, das den Bischof in der Leitung des Bistums unterstützt und sich um eine würdige Gestaltung des Gottesdienstes in der Domkirche kümmert. Wenn der Bischofsstuhl nicht besetzt ist, leitet das Domkapitel die Diözese, bestimmt den Diözesanadministrator und wählt den künftigen Bischof.

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  • Zentrale Einrichtungen

    Offizialat

    Das Bischöfliche Offizialat ist das kirchliche Gericht. Der Offizial (= Gerichtsvikar) vertritt den Bischof im Bereich der kirchlichen Gerichtsbarkeit. Der Bischof ist der oberste Richter im Bistum. Er ist aber durch das Kirchenrecht verpflichtet, zur Ausübung der richterlichen Gewalt einen Offizial als Stellvertreter zu ernennen.

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