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Ein früherer Osnabrücker Pfarrer, der wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien von einem staatlichen Gericht für schuldig befunden wurde, ist nun auch kirchenrechtlich verurteilt worden. Das kirchliche Gericht entschied, dass der Priester 10.000 Euro an eine vom Bistum zu benennende Organisation der Jugendhilfe zahlen muss. Zusätzlich hat er eine begonnene Psychotherapie fortzuführen und geistliche Begleitung wahrzunehmen.