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Zur Anzeige an den Vatikan durch den Betroffenenrat der Metropolie nimmt Bischof Franz-Josef Bode wie folgt Stellung: „Die Sprecher des Betroffenenrates haben mich darüber informiert, dass sie entsprechend des Apostolischen Schreibens „Vos estis lux mundi“ eine Anzeige gegen mich an den Metropoliten unserer Kirchenprovinz, den Hamburger Erzbischof Stefan Heße, gesandt haben ...
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Der Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch im Bistum Osnabrück wird personell verstärkt: Zum 1. April 2023 übernimmt Sandra Körbs die neu geschaffene Position der unabhängigen Beauftragten, die künftig – frei von den Weisungen der Bistumsleitung – die Abläufe zum Umgang mit jedem einzelnen Verdachtsfall sexuellen Missbrauchs im Bistum steuert und kontrolliert.
Die Universität Osnabrück hat am 20. September 2022 den ersten Zwischenbericht zum Forschungsprojekt „Betroffene – Beschuldigte – Kirchenleitung: Sexualisierte Gewalt an Minderjährigen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen im Bistum Osnabrück“ vorstellt. Hier finden sie alle Information dazu.
Jede Kirchengemeinde und jede Einrichtung im Bistum Osnabrück ist verpflichtet, ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erstellen. Wie sich ihr ISK aufs Gemeindeleben auswirkt, erklären hier im Interview Ruth Schmitz-Eisenbach und Kirsten Ludwig,
Regelmäßige Präventionsschulungen gehören für die Angestellten und Ehrenamtlichen in den Kirchengemeinden und Einrichtungen des Bistums Osnabrück zum Alltag. In der Kindertagestätte St. Ansgar in Osnabrück fängt Präventionsarbeit aber schon viel eher an.
Unter der Überschrift "Schutzräume schaffen gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch" wurde im Spätsommer 2022 eine Broschüre mit Informationen zum Schutzprozesses gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch im Bistum Osnabrück veröffentlicht.
In Anlehnung an den Verfahrensablauf in Fällen sexualisierter Gewalt wurde in der AG geistlicher Missbrauch ein vorläufiger Verfahrensablauf entwickelt, der in den Fällen greift, die auf Wunsch der Betroffenen über die unabhängigen Ansprechpersonen an das Bistum gemeldet werden.
Die Universität Osnabrück hat bekannt gegeben, dass sie am 20. September 2022 den ersten Zwischenbericht zum Forschungsprojekt „Betroffene – Beschuldigte – Kirchenleitung: Sexualisierte Gewalt an Minderjährigen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen im Bistum Osnabrück“ vorstellt.
Im Frühjahr 2021 hat das Bistum Osnabrück die Universität Osnabrück mit einer umfangreichen Studie zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der sexualisierten Gewalt im Bistum beauftragt. Die Studie soll innerhalb von drei Jahren erstellt werden.
Um den besonderen Fragen im Themenfeld „geistlicher Missbrauch“ zu begegnen, wurde eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet. Sie hat die Aufgaben, konzeptionelle Fragen weiterzuentwickeln und zu speziellen Aspekten der Prävention und des Umgangs mit Betroffenen und Tätern, sowie zu den damit verbundenen rechtlichen Fragen zu beraten.
Die Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück verbindet bis in das Jahr 1995 hinein eine gemeinsame Geschichte. Deshalb wurde die Bildung einer gemeinsamen Kommission zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt auf Ebene der norddeutschen Metropolie vereinbart.
Neun Personen bilden den ersten gemeinsamen Betroffenenrat der Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Aufarbeitung und Weiterentwicklung des Umgangs mit sexualisierter Gewalt zu begleiten.