Seit Frühjahr 2023 gibt es eine unabhängige Beauftragte für den diözesanen Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichem Missbrauch im Bistum Osnabrück. Sie ist dafür zuständig, die Bearbeitung von Meldungen personell zu zentralisieren und eine transparente sowie einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen.
Seit Frühjahr 2023 gibt es eine unabhängige Beauftragte für den diözesanen Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichem Missbrauch im Bistum Osnabrück. Sie ist dafür zuständig, die Bearbeitung von Meldungen personell zu zentralisieren und eine transparente sowie einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen.
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Sarah Röser ist die neue Unabhängige Beauftragte im diözesanen Schutzprozess des Bistums Osnabrück gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch. Die 31-jährige Kirchenrechtlerin hat die Aufgabe am 1. Februar 2024 übernommen.
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Ein früherer Osnabrücker Pfarrer, der wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien von einem staatlichen Gericht für schuldig befunden wurde, ist nun auch kirchenrechtlich verurteilt worden. Das kirchliche Gericht entschied, dass der Priester 10.000 Euro an eine vom Bistum zu benennende Organisation der Jugendhilfe zahlen muss. Zusätzlich hat er eine begonnene Psychotherapie fortzuführen und geistliche Begleitung wahrzunehmen.
Um die besondere Fürsorge gegenüber Betroffenen von sexualisierter Gewalt zu fördern, hat das Bistum Osnabrück im November 2023 eine Ombudsperson eingesetzt. Simon Kampe verstärkt als Interessenvertreter für Betroffene den diözesanen Schutzprozess.
Um die besondere Fürsorge gegenüber Betroffenen zu fördern, hat das Bistum Osnabrück im November 2023 eine Ombudsperson eingesetzt: Simon Kampe arbeitet eng mit den unabhängigen Ansprechpersonen für Betroffene zusammen, um gemeinsame wirksame Hilfe für Betroffene zu gewährleisten.
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Das Bistum Osnabrück geht einen weiteren Schritt zur Verbesserung im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt: So trat nun Simon Kampe als neue Ombudsperson seinen Dienst an. Der 38-Jährige wird ab sofort die Interessen der Betroffenen von sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück vertreten.
Die Hilfen im Fällen geistlichen Missbrauchs sind unterschiedlich. Je nach Bedarf kann es beispielsweise Unterstützung bei Therapien geben oder weitere geistliche Begleitung.
Anfang 2019 ist das „Konzept gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch im Bistum Osnabrück“ in Kraft getreten, kurz „Schutzprozess“. Die Stärke des diözesanen Schutzprozesses liegt in der Einbindung und dem Engagement von externen Fachleuten, die nicht im Bistum angestellt sind. Hier erfahren Sie mehr zum Konzept.
Die Hilfen im Fällen geistlichen Missbrauchs sind unterschiedlich. Je nach Bedarf kann es beispielsweise Unterstützung bei Therapien geben oder weitere geistliche Begleitung.
Sie sind Angehörige, Partner, Zeuge oder Co-Betroffene von sexualisierter Gewalt? Dann finden Sie auf dieser Seite Hinweise und Hilfen zum weiteren Vorgehen.