Stellungnahme von Bischof Franz-Josef Bode zur Instruktion der Kongregation für den Klerus

Am 20. Juli 2020 hat die vatikanische Kongregation für den Klerus die Instruktion „Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche“ veröffentlicht. An dieser Stelle finden Sie dazu die Stellungnahme von Bischof Franz-Josef Bode:

Die Instruktion der Kleruskongregation hat uns Bischöfe völlig überrascht, wiewohl es sich abzeichnete, dass Rom sich zu den pastoralen Veränderungen der vergangenen Jahre äußern würde. Erwartet hatte ich aber eine vorherige Fühlungnahme mit den Realitäten vor Ort und eine bessere Beachtung der vielbeschworenen Synodalität.

Der erste Teil der Instruktion zeichnet mit den vielen Zitaten von Papst Franziskus einen Weg zu einer pastoralen Umkehr zur Evangelisierung und Mission, der im zweiten Teil durch die reine Wiederholung des gegenwärtig gültigen Kirchenrechts eher eine Umkehr zur Klerikalisierung wird. Ich befürchte, dass noch so verbindlich dargestellte Normen nicht greifen, wenn sie zu einem großen Teil von der Realität längst überholt sind. Mit dem Schreiben der Deutschen Bischofskonferenz „Gemeinsam Kirche sein“ haben wir schon vor Jahren eine Antwort auf die Herausforderungen dieser Zeit grundgelegt, in der Getaufte, Gefirmte, Beauftragte, Gesendete und Geweihte in guter Weise zusammenspielen zum Heil der Seelen, dem auch das Kirchenrecht verpflichtet ist.

Was das Priesterbild angeht, ist das Gegenüber zur Gemeinde und die Besonderheit dieses Dienstes zu stark betont angesichts des notwendigen Miteinanders aller, in dem das Weiheamt einen spezifischen Dienst an der Einheit vollzieht. Darin liegt ja die Begründung der Leitung des Weiheamtes, das aber nur zusammen mit den Leitungsdiensten vieler zu leisten ist. Leitung hat eben viele Gesichter (vgl. Gemeinsam Kirche sein).

Unsere neuen Leitungsmodelle in Osnabrück sind ganz im Rahmen des Kirchenrechts nach can. 517,2, auch in den Bezeichnungen der Dienste. Die Instruktion lässt diesen Weg nur als vorübergehende „Notverordnung“ zu. Ich bin der Meinung, dass diese Not bei uns an so manchen Stellen permanent existieren wird.

Ich sehe zur Zeit keinen Änderungsbedarf im Bistum Osnabrück an unserem Kurs einer „Kirche der Beteiligung“, weil das Miteinander der verschiedenen Dienste gut beschrieben ist. Leider ist diese „Instruktion“ eine so starke Bremse der Motivation und Wertschätzung der Dienste von Laien, dass ich große Sorge habe, wie wir unter solchen Bedingungen neue engagierte Christen finden sollen und wie wir unsere pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin gut begleiten und fördern können. Wir sind in einer Zeit, in der es notorisch zu wenige Priester gibt, die auch unter den heutigen Bedingungen Pfarrer sein können. Wir sind auf die intensive Mitarbeit aller Getauften und Gefirmten angewiesen. Anders kann es keine Umkehr zur Evangelisierung und Mission geben.

Umso notwendiger erweist sich nun unser „Synodaler Weg“ in Deutschland, auf dem es ja gerade um diese ekklesiologischen Fragen geht, darum, wie eine Kirche der Beteiligung aussehen kann, wie der priesterliche Dienst heute zu verstehen und zu bestehen ist und wie Frauen und Männer gemeinsam Kirche gestalten. Nur dieser synodale Weg kann eine Antwort auf diese römische Herausforderung sein.

Im Bistum Osnabrück werden wir unseren Weg der „Kirche der Beteiligung“ weitergehen und uns den durch die Instruktion aufgeworfenen Fragen und den kirchenrechtlichen Eckpunkten stellen. Dabei versuchen wir, dem „Synodalen Weg“ und der Entwicklung der Gestalt unserer Kirche wach verbunden zu bleiben. Die Bischofskonferenz wird sich noch intensiver mit diesen Fragen befassen müssen, die in den meisten Diözesen schon lange bedacht werden.