Die katholische Kirche nimmt das Eheversprechen vor Gott und jedes Ja-Wort von Nichtkatholiken, wo und in welcher Form auch immer es gegeben wird, so ernst wie die Zusage Gottes an die Menschen selbst: Beide gelten unbedingt. Die katholische Kirche kann daher einer Scheidung nicht zustimmen. Dennoch kann es Fälle geben, in denen eine kirchliche Trauung möglich ist, auch wenn ein Partner oder gar beide schon einmal verheiratet waren. In jedem Einzelfall ist dann sorgfältig zu prüfen, ob diese Vorehe(n) nach katholischem Verständnis und Kirchenrecht gültig zustande gekommen war(en). Weil die katholische Kirche von dem hohen, sakramentalen Wert der Ehe überzeugt ist, nimmt sie diese Prüfung sehr ernst – und räumt ihr viel Zeit ein. Die Klärung des Sachverhaltes geschieht auf dem Weg eines objektiven kirchenrechtlichen Verfahrens, das ca. ein Jahr dauert.
Bei einer bestehenden Vorehe gibt es die Möglichkeit, eine Segensfeier zu wählen. Sie schließen dann kein gültiges Sakrament, können aber Ihre Liebe in einer feierlichen Zeremonie unter den Segen Gottes stellen.
Wenden Sie sich für weitere Fragen gern an die Seelsorgerinnen und Seelsorger oder direkt an das Ehegericht Ihres Bistums. Weiter Infos und Kontaktdaten finden Sie hier:
Bischöfliches Offizialat der Diözesen Hamburg und Osnabrück
Bischöfliches Generalvikariat – Abtlg. Kirchenrecht
Große Domsfreiheit 10 a
49074 Osnabrück
Tel.: +49(541)318-404