Christliche Seelsorge und spirituelle Begleitung will Menschen dabei helfen, die befreiende Botschaft des Evangeliums zu erschließen. Führt sie stattdessen in Enge und Abhängigkeit, weil sie mithilfe biblischer Aussagen, theologischer Inhalte oder spiritueller Praktiken manipuliert und unter Druck setzt, können Menschen geistlichen Missbrauch erfahren.
Um sich dieser bislang wenig erforschten Form des Machtmissbrauchs in spirituellen Zusammenhängen wissenschaftlich zu nähern, hat das Bistum Osnabrück gemeinsam mit dem Bistum Münster, der Deutschen Bischofskonferenz und dem Orden der Thuiner Franziskanerinnen ein umfangreiches Forschungsprojekt beauftragt: Ein wissenschaftliches Team der Universität Münster unter der Leitung von Prof. Dr. Judith Könemann (Institut für Religionspädagogik und Pastoraltheologie) hat zu Grundlagen und möglicher Prävention von geistlichem Missbrauch geforscht. Die Ergebnisse des Forschungsprojekt mit dem Titel „Macht durch Charisma. Geistlicher Missbrauch in Geistlichen Gemeinschaften“ wurden am 25. September 2026 vorgestellt.
Weitere Infos
- Detaillierte Informationen zur Studie gibt es hier: https://www.uni-muenster.de/FB2/gm_projekt
- Das Bistum Osnabrück hat im Rahmen seines diözesanen Schutzprozesses eine mit überwiegend externen Fachleuten besetzte Arbeitsgruppe zum geistlichen Missbrauch eingerichtet und unabhängige Ansprechpersonen für Betroffene benannt.
- Mehr über den Schutzprozess im Bistum Osnabrück erfahren Sie hier.
Ziel der Studie war es, auf Basis der Erfahrungen von Betroffenen, Interviews mit Zeitzeug*innen und Aktenanalyse grundlegende Faktoren zu ermitteln, die geistlichen Missbrauch begünstigen, und daraus Perspektiven für die Prävention zu entwickeln. Ein besonderer Fokus lagt auf der Untersuchung von geistlichem Missbrauch in Geistlichen Gemeinschaften in den Bistümern Osnabrück und Münster. Für das Bistum Osnabrück geht es dabei unter anderem um Erfahrungen mit der sogenannten „Christusgemeinschaft“, die seit den 1980er Jahren im Bistum aktiv war.
Ausführlich nahmen die Auftraggeber der Studie im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz am 5. Oktober 2026 zu den Studienergebnissen Stellung. Für die Bistümer Münster und Osnabrück kündigten deren Bischöfe Dr. Heiner Wilmer und Dr. Dominicus Meier OSB unter anderem an, sich für eine Strafbarkeit von geistlichem Missbrauch auch im Kirchenrecht einzusetzen. Dies war eine Forderung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Studie erstellten. Auch wollen die Bischöfe Betroffenen weiter Hilfsangebote machen.
Bischof Dominicus sagte, dass bei einer ersten Auswertung des Forschungsberichts sechs Felder identifiziert worden seien, die in den kommenden Monaten in diözesanen Arbeitsgruppen vertieft geprüft werden sollen. Dazu gehört die Weiterentwicklung bestehender Angebote für Betroffene geistlichen Missbrauchs im diözesanen Schutzprozess. Ausgebaut werde auch der Bereich der Prävention. Ebenso sollen die Verfahren zur Qualifizierung und Zulassung von geistlichen Begleitern sowie für entsprechende Inhalte der Aus- und Fortbildung von Priestern, Diakonen und anderem pastoralem Personal überprüft und weiterentwickelt werden.
Eine weitere Arbeitsgruppe solle die künftige Begleitung Geistlicher Gemeinschaften auf dem Gebiet des Bistums Osnabrück prüfen, insbesondere vor dem Hintergrund der Frage, wie Gefahren von geistlichem Missbrauch rechtzeitig erkannt und ihnen vorgebeugt werden könne. Auch systemische und pastoraltheologische Fragen, die die Studie aufwirft, sollen in den Blick genommen werden.