Wann beantrage ich die Kirchliche Unterrichtserlaubnis, wann die Missio canonica? (§1)
Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (vorläufige Missio canonica) wird für einen befristeten Zeitraum erteilt, in dem zu Aus- oder Weiterbildungszwecken Religionsunterricht durch eine Lehrkraft mit katholischer Konfessionszugehörigkeit eigenverantwortlich erteilt werden muss: Referendariat, berufsbegleitende Weiterbildung.
Die Missio canonica wird nach Abschluss des Referendariats oder der Weiterbildung beantragt und gilt nach Erteilung unbefristet.
Vertretungslehrkräfte („Feuerwehrkräfte“) müssen keine Anträge stellen, sondern wenden sich direkt an Frau Silke Engelmeyer, Bereich 6 – Religionsunterricht. Siehe dazu „Was muss ich als (befristete) Vertretungslehrkraft beantragen?“.