Sexueller Missbrauch oder sexuelle Ausbeutung ist immer dann gegeben, wenn eine Person ein Kind, eine Jugendliche oder eine sonstige Schutzbefohlene benutzt, um eigene sexuelle Bedürfnisse oder Machtbedürfnisse auszuleben und zu befriedigen. Täter nutzen ihre Machtposition und die Abhängigkeit – auch bedingt durch Unwissenheit – Schutzbefohlener aus und ignorieren damit deren personale Grenzen. Täter sehen Betroffene nur noch als Objekt, das für die Befriedigung eigener Bedürfnisse benutzt wird. Sexueller Missbrauch hat nichts mit frei gelebter und gesunder Sexualität zu tun.
Als sexuelle Handlungen gelten dabei Küssen, Berührungen, Manipulationen im Intimbereich und Geschlechtsverkehr. Aber auch anzügliche Witze, unangemessene Bemerkungen über den Körper einer oder eines Betroffenen und das Zugänglichmachen erotischer oder pornografischer Materialien gelten als gewaltförmiges Handeln, weil sie die Betroffenen beschämen, deren sexuelle Entwicklung bzw. Identität beeinträchtigen und sie in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit massiv schädigen.