Was ist mit dem Generalvikar und sonstigen Gremien und Ämtern?
Der Generalvikar leitet die bischöfliche Verwaltung. Mit der Emeritierung des Bischofs, also dem Beginn der Sedisvakanz, erlischt sein Amt. Der Diözesanadministrator kann aber für die Dauer seiner Amtszeit einen Priester als sogenannten Ständigen Vertreter zur Ausübung der Leitung der Verwaltung bevollmächtigen. Im Bistum Osnabrück wurde der bisherige Generalvikar Ulrich Beckwermert zum Ständigen Vertreter ernannt.
Die Beratungsgremien des Bischofs wie der Priesterrat und der Gemeinsame Rat hören auf zu bestehen. Die Neuerrichtung obliegt dem neuen Bischof. Der Diözesanvermögensverwaltungsrat und der Kirchensteuerrat bestehen während der Sedisvakanz weiter.