Was muss ich als (befristete) Vertretungslehrkraft beantragen?

Vertretungslehrkräfte müssen keine kirchliche Unterrichtserlaubnis oder eine Missio canonica beantragen, sondern erhalten eine Sondererlaubnis zur befristeten Erteilung von katholischem Religionsunterricht. Diese gilt ausschließlich für eine konkrete Schule und ist auf maximal ein Schuljahr befristet.

Voraussetzung

  • Erfolgreicher Abschluss des Bachelor-Studiengangs Katholische Theologie mit dem Ziel Lehramt (oder ein vergleichbarer Abschluss). Der Nachweis erfolgt über eine Kopie des Abschlusszeugnisses.
  • Bestätigte Teilnahme an den Modulen 1 & 2 des Mentorats für angehende Religionslehrkräfte (Infoabend und Beratungsgespräch). Der Nachweis erfolgt über eine Kopie des Studienbegleitbriefs.

Antrag

Senden Sie eine Mail an Frau Silke Engelmeyer, Bereich 6 – Religionsunterricht religionsunterricht@bistum-os.de mit folgenden Informationen und Anhängen:

  • Name und pers. Kontaktdaten
  • Name und Adresse der Schule
  • Start- und Endzeitpunkt der befristeten Stelle
  • Scan des Bachelor-Abschlusszeugnisses
  • Scan des Studienbegleitbriefs

Sie erhalten die Sondererlaubnis zeitnah postalisch zugesendet.

Bildung

Medienstellen Lingen, Osnabrück und Papenburg

Im Bistum Osnabrück gibt es an drei Standorten Medienstellen/Religionspädagogische Arbeitsstellen: In Lingen, Osnabrück und Papenburg. Diese stellen Interessierten Medien, Materialien und Literatur für die Arbeit in der Gemeinde, im Religionsunterricht und im Kindergarten zur Verfügung. Weiter Infos und Öffnungszeiten gibt es auf der Internetseite: www.medienstelle-osnabrueck.de

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