Welche Voraussetzungen muss ich für die Kirchliche Unterrichtserlaubnis erfüllen und wie belege ich sie? (§4)

  • Erfolgreicher Abschluss eines qualifizierenden Hochschulstudiengangs / einer qualifizierenden Weiterbildung
    > belegt durch eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Volle Eingliederung in die katholische Kirche durch Taufe, Erstkommunion und Firmung.
    > Die entsprechenden Angaben werden im Antrag ausgefüllt.
  • Bereitschaftserklärung für die Zeit des Vorbereitungsdienstes zur Erteilung des Religionsunterrichts in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche und im ökumenischen Geist sowie zum Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht
    > Die entsprechenden Angaben werden im Antrag ausgefüllt.
  • Teilnahme am Mentoratsprogramm am Studienort
    > belegt durch eine Kopie des Studienbegleitbriefs o.ä.
Bildung

Medienstellen Lingen, Osnabrück und Papenburg

Im Bistum Osnabrück gibt es an drei Standorten Medienstellen/Religionspädagogische Arbeitsstellen: In Lingen, Osnabrück und Papenburg. Diese stellen Interessierten Medien, Materialien und Literatur für die Arbeit in der Gemeinde, im Religionsunterricht und im Kindergarten zur Verfügung. Weiter Infos und Öffnungszeiten gibt es auf der Internetseite: www.medienstelle-osnabrueck.de

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