Welche Voraussetzungen muss ich für die Verleihung der Missio canonica erfüllen und wie belege ich sie? (§3)

  • Erfolgreicher Abschluss eines qualifizierenden Hochschulstudiengangs / einer qualifizierenden Weiterbildung
    >> belegt durch eine Kopie des Abschlusszeugnisses
    Sollte die Kirchliche Unterrichtserlaubnis bereits im Bistum Osnabrück ausgestellt worden sein, bedarf es keines erneuten Nachweises.
  • Erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes/Referendariats
    >> belegt durch eine Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Volle Eingliederung in die katholische Kirche durch Taufe, Erstkommunion und Firmung.
    >> Die entsprechende Angaben werden im Antrag ausgefüllt.
  • Bereitschaftserklärung zur Erteilung des Religionsunterrichts in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche und im ökumenischen Geist sowie zum Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht
    >> Hier finden Sie das Formular zum Download.
  • Teilnahme am Mentoratsprogramm am Studienort
    >> belegt durch eine Kopie des Studienbegleitbriefs oder durch eine Kopie der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis
    Sollte die Kirchliche Unterrichtserlaubnis bereits im Bistum Osnabrück ausgestellt worden sein, bedarf es keines erneuten Nachweises.
  • Referenz durch eine Person, die im kirchlichen Verkündigungsdienst tätig ist und nicht benotend an der Ausbildung der beantragenden Lehrkraft mitgewirkt hat.
    >> Hier finden Sie das Formular zum Download.
Bildung

Medienstellen Lingen, Osnabrück und Papenburg

Im Bistum Osnabrück gibt es an drei Standorten Medienstellen/Religionspädagogische Arbeitsstellen: In Lingen, Osnabrück und Papenburg. Diese stellen Interessierten Medien, Materialien und Literatur für die Arbeit in der Gemeinde, im Religionsunterricht und im Kindergarten zur Verfügung. Weiter Infos und Öffnungszeiten gibt es auf der Internetseite: www.medienstelle-osnabrueck.de

Lesen Sie diesen Artikel: Medienstellen Lingen, Osnabrück und Papenburg