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- Erfolgreicher Abschluss eines qualifizierenden Hochschulstudiengangs / einer qualifizierenden Weiterbildung
>> belegt durch eine Kopie des Abschlusszeugnisses
Sollte die Kirchliche Unterrichtserlaubnis bereits im Bistum Osnabrück ausgestellt worden sein, bedarf es keines erneuten Nachweises.
- Erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes/Referendariats
>> belegt durch eine Kopie des Abschlusszeugnisses
- Volle Eingliederung in die katholische Kirche durch Taufe, Erstkommunion und Firmung.
>> Die entsprechende Angaben werden im Antrag ausgefüllt.
- Bereitschaftserklärung zur Erteilung des Religionsunterrichts in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche und im ökumenischen Geist sowie zum Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht
>> Hier finden Sie das Formular zum Download.
- Teilnahme am Mentoratsprogramm am Studienort
>> belegt durch eine Kopie des Studienbegleitbriefs oder durch eine Kopie der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis
Sollte die Kirchliche Unterrichtserlaubnis bereits im Bistum Osnabrück ausgestellt worden sein, bedarf es keines erneuten Nachweises.
- Referenz durch eine Person, die im kirchlichen Verkündigungsdienst tätig ist und nicht benotend an der Ausbildung der beantragenden Lehrkraft mitgewirkt hat.
>> Hier finden Sie das Formular zum Download.