Wesentliche Entscheidungen über die Verwendung der Kirchensteuer obliegen einem speziellen Kirchengremium. Der Bischof ist demzufolge nicht allein verfügungsberechtigt.
Dieses Gremium ist im Bistum Osnabrück der Kirchensteuerrat. Dieser setzt sich vor allem zusammen aus ehrenamtlichen Mitgliedern, die von den örtlichen Kirchenvorständen gewählt werden. Der Kirchensteuerrat beschließt den Haushalt des Bistums Osnabrück und überwacht dessen Durchführung.