Es gibt keine äußeren „Erscheinungsmerkmale“, an denen man Menschen erkennt, die Kinder und sonstige Schutzbefohlene sexuell missbrauchen. In 80 bis 90 Prozent der Fälle werden Missbrauchshandlungen an Kindern aber durch männliche Täter begangen, die aus allen Bevölkerungsschichten stammen. Da Frauen zwar auch sexuelle Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen und auch erwachsenen Schutzbefohlenen ausüben, allerdings viel seltener als Männer, hat sich in diesem Zusammenhang der männlich geprägte Begriff „Täter“ etabliert.
Macht zu demonstrieren und die eigene Macht über andere zu spüren, ist ein zentraler Beweggrund für Täter, sexuelle Gewalt auszuüben. Bei sexuellem Missbrauch besteht immer ein Machtgefälle zwischen dem Täter und dem Opfer. Sexuelle Gewalt wird aber nicht nur von Erwachsenen verübt – auch Kinder und Jugendliche begehen sexuelle Übergriffe bzw. zeigen auffälliges und unangemessenes sexualisiertes Verhalten. Oft sind das Personen, die vorher schon selbst sexualisierte Gewalt erfahren haben.